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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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EINORDNUNG DER ANALYSE<br />

bei die individuelle Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die sich<br />

aus der Abweichung ergibt, nicht die Abweichung als solche. Gleiche Abweichungen und<br />

gleiche Funktionsbeeinträchtigungen können daher zu sehr unterschiedlichen Teilhabebe-<br />

einträchtigungen führen.<br />

Entsprechend dem verfassungsmäßigen Gleichstellungsgebot nach Art. 3, Abs. 3, S. 2 GG<br />

haben behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen zunächst Anspruch auf die<br />

gleichen Sozialleistungen und sonstigen Hilfen wie andere Bürger. Darüber hinaus gibt es<br />

besondere sozialrechtliche Regelungen, „die zugunsten behinderter und von Behinderung<br />

bedrohter Menschen gezielt auf deren Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe<br />

am Leben in der Gesellschaft ausgerichtet sind“ (<strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> und Sozia-<br />

les, 2010, Ziffer 2). Diese Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft umfassen<br />

nach § 4 Abs. 1 SGB IX alle Sozialleistungen, die notwendig sind, um<br />

a) die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu<br />

verhüten oder ihre Folgen zu mildern,<br />

b) Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu<br />

überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzei-<br />

tigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen<br />

zu mindern,<br />

c) die Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauer-<br />

haft zu sichern oder<br />

d) die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in<br />

der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebens-<br />

führung zu ermöglichen und zu erleichtern<br />

(vgl. <strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> und Soziales, 2010, Z. 13).<br />

Die Sozialleistungen zur Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen<br />

am Leben in der Gesellschaft haben zugleich eine große finanzielle Bedeutung. So betru-<br />

gen die Ausgaben im Jahr 2008 mehr als 25,7 Mrd. Euro. Die Ausgaben der wichtigsten<br />

<strong>Rehabilitation</strong>sträger <strong>für</strong> dasselbe Jahr sind in Tabelle 1 dargestellt.<br />

Tabelle 1: Ausgaben <strong>für</strong> Leistungen zur Teilhabe (in Mio. Euro, 2008)<br />

Krankenversicherung<br />

Rentenversicherung<br />

Unfallversicherung<br />

Bundesagentur<br />

<strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong><br />

Sozialhilfe<br />

2.559 5.116 3.275 2.297 12.455<br />

Quelle: <strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> und Soziales (2010), Ziffer 26.<br />

Es wird deutlich, dass der größte Teil der Leistungen durch die Träger der Sozialhilfe er-<br />

bracht wird. Die Bundesagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> hat in dem betreffenden Jahr ca. 2,3 Mrd. Euro<br />

<strong>für</strong> Leistungen der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> aufgewendet. Obwohl sie damit zu den gro-<br />

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