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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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In der Ersteingliederung gibt es zwischen den befragten einzelnen Agenturen deutlich<br />

weniger Varianzen als in der Wiedereingliederung, da üblicherweise die Befundung im<br />

Frühjahr des Schulabgangsjahres erfolgt und die Maßnahmen üblicherweise im Herbst<br />

beginnen. Das Gespräch mit der Ausbildungsvermittlung erfolgt i. d. R. im Frühjahr mit der<br />

Meldung zur Ausbildungsplatzsuche beim Team U25 – sofern die Jugendlichen nicht aus<br />

Förderschulen kommen. Bei einem Anhaltspunkt <strong>für</strong> einen Reha-Fall erfolgt die Beauftragung<br />

des Psychologischen und ggf. auch des Ärztlichen Dienstes. Wenn ein Reha-Bedarf<br />

vorliegt, erfolgt nach Aussage der befragten Akteure eine zügige Weiterleitung an die<br />

Reha-Beratung. Bei Schulabgängerinnen und -abgängern aus Förderschulen erfolgt das<br />

Reha-Gespräch i. d. R. zu Beginn des Jahres, in dem die Schule beendet wird und nachdem<br />

die Gutachten der Förderschulen vorliegen.<br />

In einer Agentur beginnen die Begutachtungen durch den Psychologischen Dienst bereits<br />

mit Beginn des Schulabgangsjahres, um die Verfahren bis zum Frühjahr abschließen zu<br />

können, bevor die Termine mit der Reha-Beratung anstehen. Da die Maßnahmen in der<br />

Erstausbildung planmäßig nach den Schulferien beginnen, sind die zeitlichen Verläufe in<br />

der Ersteingliederung homogener und auch <strong>für</strong> die Reha-Beratung leichter planbar.<br />

Dauer bis zur Auswahl von Maßnahmen<br />

Die Zeiten bis zur Auswahl von Maßnahmen der Wiedereingliederung variieren deutlich,<br />

da aufgrund der unterschiedlichen Problemlagen und Bedürfnissen der Kundinnen und<br />

Kunden unterschiedlich viel Zeit vergeht, bis eine gemeinsame Strategie erarbeitet werden<br />

kann. Wie viel Zeit im Durchschnitt zwischen der Anerkennung und der Wahl einer geeigneten<br />

Maßnahme liegen, konnte durch die Fallstudien nicht exakt erhoben werden, deutlich<br />

ist jedoch, dass dies in hohem Maße von der Anerkennungspraxis in der Agentur abhängig<br />

ist. Antragstellung und Auswahl einer Maßnahme können zeitlich aufeinander fallen<br />

oder sehr weit auseinander liegen, wenn Eintritte in Maßnahmen an feste Starttermine<br />

gebunden sind.<br />

In einer Grundsicherungsstelle wurde beschrieben, dass von der Identifikation des Bedarfes<br />

bis zu einer Maßnahmenfestlegung im Extremfall bis zu 1,5 Jahren vergehen können,<br />

wenn es sich um einen sehr komplexen Fall handelt:<br />

“Also so ein Verfahren kann auch durchaus mal anderthalb Jahre dauern,<br />

bis das entschieden ist. Aber wie gesagt, es wird regelmäßig miteinander<br />

kommuniziert darüber“ (JC GF 1)<br />

In der Ersteingliederung werden Maßnahmen möglichst direkt nach dem Profiling und<br />

der Diagnostik durch die Ärztlichen Dienste ausgewählt; In einzelnen Fällen haben die<br />

Reha-Beratungsfachkräfte Vorgaben, dass zwischen der Anerkennung nach § 19 SGB III<br />

und dem Maßnahmenbeginn maximal neun Monate liegen sollen. Damit soll sichergestellt<br />

werden, dass einerseits die betreffenden Jugendlichen ein Ziel vor Augen haben, wenn sie<br />

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