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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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zur Behinderungsart bereithält. Liegen mehrere Behinderungen vor, obliegt es den Beratern/Vermittlern,<br />

die <strong>für</strong> die eingeschränkte Teilhabe im Erwerbsleben entscheidende Behinderungsart<br />

zu bestimmen. Inwiefern die Information bei Veränderungen im Verlauf der <strong>Rehabilitation</strong><br />

korrigiert wird - beispielsweise wenn zunächst eine körperliche Behinderung überwiegt, zunehmend<br />

jedoch psychische Einschränkungen dominant werden - bleibt fraglich. Ebenso fehlen Informationen<br />

zum aktuellen Gesundheitszustand, der sich im Zeitverlauf ändern kann, sowie Informationen<br />

zu Auswirkungen der gesundheitlichen Einschränkung auf eine Erwerbstätigkeit.<br />

Auch die subjektive Einschätzung des Gesundheitszustandes, die sich in zahlreichen gesundheitssoziologischen<br />

und ökonomischen Studien als bedeutende verhaltensrelevante Variable und guter<br />

Prädiktor <strong>für</strong> eine Integration in das Erwerbsleben erwiesen hat (Jungbauer-Gans 2002), ist nicht in<br />

den Daten enthalten. Dadurch kann ein entscheidender Aspekt der Teilnehmerheterogenität nicht<br />

kontrolliert werden.<br />

Der Grad der Behinderung, der in den Prozessdaten verfügbar ist, ist das Maß <strong>für</strong> die körperlichen,<br />

geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund des<br />

Gesundheitszustandes. Er entspricht nicht dem Grad der Einschränkung der Erwerbsfähigkeit. So<br />

kann ein blinder Mensch ebenso wie eine Person mit einer geistigen Behinderung einen Grad der<br />

Behinderung von 100 haben. Ihre Integrationsmöglichkeiten in Beschäftigung unterscheiden sich<br />

aber deutlich. Der Grad der Behinderung ist daher ebenfalls kein valider Prädiktor. Die fehlenden<br />

Gesundheitsinformationen können (in unterschiedlicher Intensität) aus zwei Datenquellen generiert<br />

werden, den Daten des Ärztlichen Dienstes (ÄD) der BA sowie aus einer Befragung. Ersteres<br />

wird im Folgenden diskutiert.<br />

Zur Abklärung eines möglichen Status als beruflicher Rehabilitand wird der Ärztliche Dienst oder<br />

der Psychologische Dienst der BA eingeschaltet. In den Daten des Ärztlichen Dienstes der BA finden<br />

sich daher u.a. medizinische Diagnosen von Rehabilitanden (siehe hierzu Kapitel IV). Diese Diagnosen<br />

erstellt der Ärztliche Dienst anhand der ICD-Klassifikation. 83 Zur Präzisierung der Einschränkungsart<br />

werden der sogenannte „Erst- und Zweitschaden“ unter Verwendung von ICD-Codes erfasst.<br />

Die International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems (ICD) ist<br />

eine international gebräuchliche Form der Klassifizierung von Krankheiten (und Todesursachen). Sie<br />

bildet ein staatenübergreifendes Fundament <strong>für</strong> den Vergleich von Morbiditäts- und Mortalitätsstatistiken.<br />

Erkrankungen werden in den Untersuchungen mit entsprechenden Codes versehen und<br />

in grenzüberschreitend vergleichbarer Weise gespeichert. Dabei werden sowohl Erst- als auch<br />

Zweitdiagnosen erfasst.<br />

Damit können nicht nur differenzierte individuelle Gesundheitscharakteristika abgebildet werden,<br />

sondern auch eine mögliche Multimorbidität. Analysen mittels der obersten 20-teiligen Codierung<br />

nach Krankheitskapiteln der ICD haben gezeigt, dass im Zeitverlauf eine steigende Bedeutung psychischer<br />

Krankheiten zu erkennen ist. Jede dritte Erstdiagnose fällt unter psychische und Verhaltensstörungen,<br />

gefolgt von Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes. Da-<br />

83 Der Ärztliche Dienst stellte <strong>für</strong> eine Machbarkeitsstudie dem IAB Daten <strong>für</strong> diese Auswertungen zur Verfügung.<br />

Allerdings wurde aus Datenschutzgründen kein Individualdatensatz zur Verfügung gestellt, sondern<br />

mehrdimensionale Tabellen, bei denen jeweils Felder mit Zellen- und Zeilenbesetzungen kleiner zehn bzw. elf<br />

entfernt wurden. Aus diesem Grund sind die Ergebnisse nicht repräsentativ. Die Machbarkeitsstudie umfasste<br />

keine Daten des Psychologischen Dienstes.<br />

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