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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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oder die Herstellung der Ausbildungsreife ist auch mit Förderung nicht möglich. 114 Bei der<br />

Einschätzung der <strong>Arbeit</strong>smarktchancen und der Festlegung des Zielberufes/der Zieltätigkeiten<br />

kann auf die „Berechnungshilfe <strong>Arbeit</strong>smarktchancen“ zurückgegriffen werden. 115<br />

Das rechtkreisübergreifende arbeitnehmerorientierte Integrationskonzept findet ebenfalls<br />

Anwendung bei den Kundinnen und Kunden des SGB II, sofern sie durch gemeinsame<br />

Einrichtungen betreut werden. Der Leitfaden „Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen“ legt dabei fest, dass von der „Vermittlungsfachkraft – unabhängig von individuellen<br />

Befunden und Handlungsstrategien – auf Ebene einer Bedarfsgemeinschaft einzuschätzen<br />

[ist], welche Aktivitäten und welcher Fokus aus Sicht der Grundsicherungsstelle<br />

besonders geeignet erscheinen, um die Hilfebedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft zu<br />

reduzieren.“ 116<br />

8.2 Querauswertungen der Fallstudien<br />

8.2.1 Zielsetzungen<br />

Alle befragten Reha-Beraterinnen und -Berater verfolgten mit den ausgewählten LTA das<br />

Ziel, den Rehabilitandinnen und Rehabilitanden eine Integration in einen leidensgerechten<br />

Ausbildungs- oder <strong>Arbeit</strong>splatz und damit eine Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben zu ermöglichen.<br />

Insbesondere vor dem Hintergrund der Inklusionsdebatte und dem sich abzeichnenden<br />

Fachkräftemangel sollen auch in der Ersteingliederung alle Möglichkeiten zu einer (späteren)<br />

Integration in den allgemeinen <strong>Arbeit</strong>smarkt ausgeschöpft werden. Rein sozialpolitische<br />

Aspekte spielen bei der Auswahl einer LTA keine Rolle. Von einigen Reha-<br />

Beratungen und Reha-Teamleitungen wird in bestimmten Fällen die Bewilligung einer LTA<br />

jedoch auch an der Schnittstelle zwischen <strong>Arbeit</strong>smarkt- und Sozialpolitik verortet.<br />

„Also, grundsätzlich denke ich ist es im Reha-Bereich völlig legitim, wenn<br />

man auf die Haushaltsmittel guckt. Auf der anderen Seite hat man auch einen<br />

sozialen Auftrag“ (TL AA 3)<br />

Mit den Maßnahmen in der Ersteingliederung wird darauf gezielt, gute Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> einen Start ins Berufsleben zu schaffen. Dementsprechend und in Übereinstimmung<br />

mit den geschäftspolitischen Zielsetzungen prüfen die Reha-Beratungen grundsätzlich, ob<br />

genügend Ressourcen <strong>für</strong> eine Ausbildung vorhanden sind. Bei der Wiedereingliederung<br />

ist die Eingliederung in den (allgemeinen) <strong>Arbeit</strong>smarkt das entscheidende Ziel. Kundenwünsche<br />

werden i. d. R. umfangreich gewürdigt, allerdings sowohl mit den Maßnahmenkosten<br />

als auch mit der Maßnahmendauer abgewogen.<br />

114<br />

Vgl. BA (2010a): S. 15<br />

115<br />

Entbehrlich ist dies bei „ Jugendlichen (auch Rehabilitanden) die eine Ausbildung anstreben, aber noch<br />

nicht über die notwendige Ausbildungsreife verfügen“ oder „<strong>für</strong> die nur eine Tätigkeit in einer Werkstatt <strong>für</strong><br />

behinderte Menschen in Betracht kommt,“. BA (2010a): S. 12.<br />

116<br />

Vgl. BA (2010a): S. 13<br />

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