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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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Aufnahme von Ausbildung oder Studium) mit den Kundinnen und Kunden bestimmt, welches<br />

nach jedem weiteren Kontakt verändert werden kann. Anhand des Profilings und der<br />

vereinbarten Zieloption wird in einem dritten Schritt ein Integrationsfahrplan mit angepassten<br />

Handlungsstrategien erarbeitet, je nach vermittlungsrelevanten Handlungsbedarfen.<br />

Jedem vermittlungsrelevanten Hemmnis soll dabei eine Handlungsstrategie folgen, deren<br />

Umsetzung im Verlauf des Integrationsplans als Zwischenziel zu sehen ist und zeitlich<br />

versetzt erfolgen kann. 81<br />

Die Ergebnisse der Beratung werden in einer Eingliederungsvereinbarung zusammengefasst<br />

und nachhaltbare Vereinbarungen zwischen Kundinnen oder Kunden und Beraterinnen<br />

oder Beratern fixiert. Die Transparenz und Verbindlichkeit sollen so im weiteren Integrationsprozess<br />

erhöht werden. Die Eingliederungsvereinbarung dient insbesondere dazu,<br />

die Eigenaktivität der Kundinnen und Kunden zu fördern und ihre Mitwirkung zu kontrollieren,<br />

beziehungsweise fehlender Mitwirkung oder Verstößen nachgehen zu können. Daher<br />

ist die Kontrolle der Eingliederungsvereinbarung wesentlicher Bestandteil von Folgegesprächen,<br />

ebenso wie die Aktualisierung bisheriger Angaben im 4 PM und die Zusammenfassung<br />

der nächsten Schritte in einer neuen Eingliederungsvereinbarung. 82<br />

Darüber, wie das beraterische Handeln im Bereich der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> zwischen<br />

diesen beiden handlungsweisenden Vorgaben tatsächlich gestaltet wird, gibt es gegenwärtig<br />

nur wenige empirische Befunde (s. u.). Eine Reihe von Annahmen dagegen, scheinen<br />

realistisch: So ist zu vermuten, dass die noch neue Beratungskonzeption von Beratenden<br />

unterschiedlich aufgenommen und angewandt wird. Ebenso ist zu vermuten, dass<br />

Beratende die Spielräume im 4 PM unterschiedlich nutzen. In der Studie „<strong>Berufliche</strong> <strong>Rehabilitation</strong><br />

im Kontext des SGB II“ untersuchten Dornette und Rauch (2007) anhand von<br />

Fallvignetten den Beratungsverlauf von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden aus dem<br />

Rechtskreis SGB II. 83 Die Autorinnen geben zu bedenken, dass Reha-Beratungen im<br />

Rahmen der Ersteingliederung auf die Leistungsfähigkeit der Kundinnen und Kunden aus<br />

der besuchten Schulform schließen und sich diese Annahme in der Auswertung der Gutachten<br />

widerspiegle. So werden Schülerinnen und Schülern von Schulen mit dem Förderschwerpunkt<br />

Lernen eine Vollausbildung häufig nicht zugetraut und das Gutachten in diesem<br />

Sinne in eher defizitorientierter Sicht gelesen. 84 Untersuchungen, die sich explizit mit<br />

der Reha-Beratung in der BA beschäftigen, sind nicht bekannt. In den Experteninterviews<br />

wurden die Reha-Beraterinnen und Reha-Berater daher auch nach ihrem Verständnis als<br />

Beraterinnen und Berater befragt.<br />

81 Vgl. ebda, S. 20 ff.<br />

82 Vgl. ebda: S. 10 ff.<br />

83 Dornette und Rauch (2007): S. 1 ff.<br />

84 Vgl. ebda, S. 28 ff.<br />

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