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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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IV. Machbarkeitsstudie Daten des Ärztlichen Dienst<br />

1. Daten des Ärztlichen Dienstes<br />

Im Projektkontext war zudem die Möglichkeit einer Zuspielung von Daten des Ärztlichen Dienstes<br />

(ÄD) zu prüfen. Dies erfolgte im Rahmen einer Machbarkeitsstudie „Daten des Ärztlichen Dienstes“.<br />

Im Zentrum stand die Frage, ob die Daten des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong><br />

dem Prozessdatenpanel beruflicher Rehabilitanden hinzugespielt werden können. Dies beinhaltet<br />

sowohl Fragen zur Datenqualität, zur Art der Datenhaltung, deskriptive Analysen, aber auch die<br />

Prüfung datenschutzrechtlicher Aspekte. 70<br />

Zu prüfen war, ob die dem ÄD vorliegenden Informationen einer Anreicherung des Merkmalskanons<br />

über die einzelnen Personen dienen können und damit dazu beitragen, wirkungsanalytische<br />

Optionen (z.B. Reduzierung unbeobachteter Heterogenität) zu erweitern. So könnte bspw. die Bildung<br />

von Vergleichsgruppen begünstigt werden, die methodische Grundvoraussetzung <strong>für</strong> Analysen<br />

zur Maßnahmezuweisung und Wirksamkeit von Maßnahmen sind.<br />

Die Daten des Ärztlichen Dienstes entstehen, wie alle Prozessdaten, im Verwaltungshandeln und<br />

werden vor Ort gespeichert. Sie konzentrieren sich zumeist auf administrative Belange. Damit verbunden<br />

sind bestimmte Kennzeichnungen und Erfassungsvorgaben. Dies hat sowohl methodische<br />

als auch inhaltliche Konsequenzen <strong>für</strong> die Beantwortung von Forschungsfragen.<br />

In einem ersten Schritt wurden in Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Dienst der Zentrale der BA<br />

daher die in den Datenprodukten vorhandenen Variablen und Ausprägungen gesichtet. Basierend<br />

auf theoretischen Überlegungen, die sich vor allem mit der Rolle des Ärztlichen Dienstes im Rahmen<br />

beruflicher <strong>Rehabilitation</strong> beschäftigt, sowie den wenigen Studien zur beruflichen <strong>Rehabilitation</strong><br />

wurden in einem weiteren Schritt die Variablen ausgewählt, die inhaltlich und methodisch <strong>für</strong><br />

die Konstruktion von Vergleichsgruppen nützlich sein können.<br />

Daraufhin stellte der Ärztliche Dienst der Zentrale dem IAB die gewünschten Daten zur Verfügung.<br />

Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgten hier unterschiedlichste Einschränkungen. So wurden<br />

keine Individualdaten zur Verfügung gestellt, sondern mehrdimensionale Tabellen, bei denen<br />

jeweils Felder mit Zellen- und Zeilenbesetzungen kleiner zehn bzw. elf entfernt wurden. Aus diesem<br />

Grund sind die Ergebnisse nicht repräsentativ.<br />

Zusätzlich ist Folgendes zu berücksichtigen: Medizinische Diagnosen können nicht nur vom ÄD,<br />

sondern auch Dritten oder von Öffentlichen Gesundheitsdiensten gestellt werden. Medizinische<br />

Diagnosen dieser Stellen werden aber nicht in den Daten des ÄD erfasst. Diese Stellen werden im<br />

SGB II-Bereich jedoch bisweilen zur Klärung des Gesundheitszustandes herangezogen. Weiterhin<br />

befinden sich in den Daten vor allem Personen in beruflicher Wiedereingliederung (ca. zwei Drittel).<br />

Ersteingliederungsfälle werden vermutlich zumeist (aufgrund eines hohen Anteils an lernbehinderten<br />

Jugendlichen) über den Psychologischen Dienst der Bundesagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> begutachtet. Mit<br />

dem Ärztlichen Dienst haben sie meist nur Kontakt, wenn zugleich ein körperliches Leiden vorliegt.<br />

70 Die Autoren bedanken sich herzlich bei den Kollegen des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>,<br />

namentlich bei Dr. Albert Berg, Dr. Klaus Jurgovsky und Silko Dzikowski <strong>für</strong> die umfassende und tatkräftige<br />

Unterstützung, ohne die die Erstellung dieses Berichts nicht möglich gewesen wäre.<br />

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