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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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In einer Agentur wurde berichtet, dass Kundinnen und Kunden, die sich in einer medizinischen<br />

<strong>Rehabilitation</strong> befanden, vor deren Abschluss zu frühzeitig an die Agentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong><br />

verwiesen wurden und somit die <strong>für</strong> eine berufliche <strong>Rehabilitation</strong> notwendige Stabilisierung<br />

vielfach noch nicht erreicht hatten, sodass Reha-Anträge häufiger abgelehnt wurden.<br />

Diese Entwicklung habe auch zu einer Veränderung der Maßnahmenstrukturen geführt, da<br />

zunehmend medizinische Inhalte integriert wurden, die nicht dem originären Auftrag entsprechen.<br />

Die Mehrheit der Grundsicherungsstellen und nach Angaben der Reha-Beratungen auch<br />

die Kundinnen und Kunden vollziehen die Entscheidung der Reha-Beratungen üblicherweise<br />

gut nach. Die Grundsicherungsstellen erkannten die Expertise der Reha-<br />

Beratungen grundsätzlich an. Lediglich zwei Grundsicherungsstellen berichteten von gehäuften,<br />

auch nach Rücksprachen mit dem Reha-Team nicht nachvollziehbaren Ablehnungen<br />

der Reha-Anerkennung.<br />

„ auf der einen Seite, wenn er noch so schwach ist oder schwächer geworden<br />

ist, sagt die Reha-Beratung: ‚können wir nichts machen, Akte zu.’<br />

Hat er sich stabilisiert sagte die Reha-Beratung auch: ‚ja dann braucht er<br />

uns ja gar nicht.’ Man hat sich gefühlt als ob man immer ins Messer läuft.“<br />

(JC FM 9)<br />

An diese Anerkennungspraxis hätten sich die zwei Grundsicherungsstellen jedoch angepasst<br />

und die Weiterleitung von Kundinnen und Kunden reduziert.<br />

Bei negativer Entscheidung über die Anerkennung werden die Kundinnen und Kunden<br />

anschließend von den allgemeinen Vermittlungsfachkräften betreut. In einer Grundsicherungsstelle<br />

wurden die Mitarbeitenden von der Leitungsebene explizit aufgefordert, nicht<br />

gegen eine negative Entscheidung im Rahmen der Anerkennungsprüfung vorzugehen.<br />

„[] wenn nicht anerkannt wurde, dass der ein Reha-Fall ist, [] dürfen wir<br />

nichts machen. [] Wir dürfen ihm nicht ein neues Verfahren oder irgendwie<br />

dagegen Widerspruch einlegen oder den Kunden auffordern oder das<br />

<strong>für</strong> den machen. [] Der Kunde muss selbst dagegen vorgehen.“ (JC BL 5)<br />

5.2.4 Zeitlicher Verlauf der Anerkennung<br />

In der Ersteingliederung aller untersuchten Agenturbezirke fand die formale Anerkennung<br />

typischerweise im Frühjahr (Januar bis April) des letzten Schuljahres innerhalb der vorgegebenen<br />

Frist statt. Die Antragsausgabe erfolgte erst, wenn alle Gutachten und <strong>für</strong> eine<br />

zweifelsfreie Entscheidung über den Reha-Bedarf erforderlichen Unterlagen vorlagen. Das<br />

Ergebnis der Begutachtung und daraus abzuleitende Konsequenzen hinsichtlich eines<br />

Reha-Bedarfes und den Möglichkeiten einer Unterstützung wurden in einem Beratungsgespräch<br />

der Reha-Beratung mit den Kundinnen und Kunden erörtert. War die Bereitschaft<br />

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