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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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In einer Agentur gab es zusätzlich die ausdrückliche Anweisung, sogenannte „Langläufer“<br />

sehr genau zu prüfen und ggf. mit Leistungen außerhalb der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> zu<br />

versorgen, anstatt formal ein Reha-Verfahren zu eröffnen. Seitens der Grundsicherungsstelle<br />

wurde dieses Verfahren deutlich kritisiert:<br />

„[...] was ich [...] nicht verstehe ist, dass der Reha-Bereich, als einziger Bereich,<br />

[...], sich seine Kunden selber aussuchen kann [...] es kommt mir<br />

manchmal so vor wie im Römischen Reich mit Daumen hoch und Daumen<br />

runter“. (JC TL Reha 1)<br />

Zu Verzögerungen bei der Weiterleitung an die Reha-Beratung kam es auch bei den<br />

Grundsicherungsstellen aufgrund der Gutachten. Da bei einigen der befragten Fachdienste<br />

der BA Begutachtungen des SGB III-Trägers denen der SGB II-Träger zeitlich vorgezogen<br />

werden, kann die Erstellung der Gutachten <strong>für</strong> SGB II-Träger mehrere Monate in Anspruch<br />

nehmen.<br />

Auf Initiative der Kunden erfolgte der Zugang zur Reha-Beratung nach Einschätzung nahezu<br />

aller Akteure äußerst selten. Kundinnen und Kunden, die ohne Hinweise der Vermittlerinnen<br />

und -vermittler eine Prüfung ihres Reha-Bedarfes erbeten, wurden typischerweise<br />

von Dritten, beispielsweise dem behandelnden Arzt oder der Einrichtung der medizinischen<br />

<strong>Rehabilitation</strong>, auf die Möglichkeit der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> hingewiesen. Zudem<br />

zeigen Kundinnen und Kunden eher die Initiative, wenn sie bereits in der Vergangenheit<br />

Kontakt mit dem Reha-Team hatten. Der Anteil der Kundinnen und Kunden, deren<br />

Zugang auf dessen eigenen Impuls zurückzuführen ist, sei nach Einschätzung einer Agentur<br />

im Rechtskreis SGB III größer als im Rechtskreis SGB II.<br />

Die Zugangszahlen zur Reha-Beratung aus der <strong>Arbeit</strong>sagentur und den Grundsicherungsstellen<br />

haben sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert. Grundsätzlich variiere<br />

sie aber zwischen den Grundsicherungsstellen teils erheblich, je nach der Relevanz, die<br />

der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> von der Geschäftsführung zugewiesen wird, und in dessen<br />

Folge der Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Selbst innerhalb einiger<br />

Institutionen variieren die Identifikationszahlen je nach der individuellen Erfahrung und den<br />

Kenntnissen einzelner Mitarbeitenden stark. Vorgaben hinsichtlich der Zugangszahlen<br />

existierten nicht. Zwei Agenturen verwiesen darauf, dass sich Zugangszahlen aus den<br />

Grundsicherungsstellen reduzieren, wenn alternative Programme existierten, wie z. B. die<br />

Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFLAS):<br />

„Ich habe [...] den Eindruck, dass nach Einführung des Sonderprogramms<br />

IFLAS [...] die Reha-Zugänge im Bereich der Wiedereingliederung abnehmen,<br />

weil es einfacher ist, schneller <strong>für</strong> den Vermittler. [Bei] jemanden, der<br />

sowieso gering qualifiziert ist, egal wenn der jetzt gesundheitliche Ein-<br />

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