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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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chen <strong>Rehabilitation</strong> konstruiert. 54 In vier weiteren Agenturen wurden von den Akteuren<br />

unterschiedliche Äußerungen zur Anwendung dieses Kriteriums gemacht, sodass in diesen<br />

kein einheitliches Vorgehen zu vermuten war.<br />

Keine der Reha-Beratungen berichtete von rechtskreis- oder geschlechtsspezifischen Unterschieden<br />

im Rahmen der Anerkennung. Wurde ein potenzieller Reha-Bedarf von den<br />

<strong>Arbeit</strong>svermittlerinnen und -vermittlern erkannt und die Kundinnen und Kunden an die<br />

Reha-Beratung zur Prüfung ihres Bedarfes weitergeleitet, entstünden im weiteren Prozess<br />

der Anerkennungs- und Zuständigkeitsprüfung keine Probleme. Für alle Kundinnen und<br />

Kunden gälten die gleichen Maßstäbe, unabhängig von der Rechtskreiszugehörigkeit.<br />

Letztlich entstünden Unterschiede lediglich im Zugang zur Reha-Beratung (vgl. Abschnitt<br />

4), der eine deutliche Varianz aufweist und in Konsequenz die Chancen auf eine Reha-<br />

Anerkennung beeinflusst.<br />

5.2.3 Ablehnung von Reha-Anfragen<br />

Der Anteil der Kundinnen und Kunden, die nach Zugang über die Berufsorientierung oder<br />

nach Weiterleitung durch die Akteure der Agentur und Grundsicherungsstellen an die<br />

Reha-Beratung keine Anerkennung erhalten, lag in den Fallstudien durchschnittlich bei<br />

zehn bis 20 %, was von den Reha-Beratungen eher positiv denn als Problem gesehen<br />

wird:<br />

„[...] das ist ja der Sinn der Anfrage. Die Anfragen können die auch mal locker<br />

stellen, da machen wir ja auch keine großen, strengen Kriterien. Wenn<br />

die ein Arztgutachten vorliegen haben und wissen nicht genau, dann sollen<br />

sie fragen. [...] Lieber einmal mehr gefragt, als einmal zu wenig.“ (RehaB<br />

20)<br />

Letztlich waren der Einschaltungsgrad der Reha-Beratung und der Anteil der Ablehnungen<br />

von der Sensibilisierung der Vermittlerinnen und Vermittler abhängig. Folgende Gründe <strong>für</strong><br />

die Ablehnung einer Anerkennung wurden in den Fallstudien benannt:<br />

• <strong>Berufliche</strong> <strong>Rehabilitation</strong> ist nach Sichtung der Gutachten nicht notwendig<br />

• Vorrang medizinischer oder sozialer <strong>Rehabilitation</strong><br />

• Agenturspezifisch: Förderung über allgemeine Leistungen ist ausreichend<br />

• Fehlende Motivation/Mitwirkungsbereitschaft der Kundinnen und Kunden<br />

• Verzicht der Kundinnen und Kunden auf berufliche <strong>Rehabilitation</strong><br />

Lehnen Kundinnen und Kunden oder in der Ersteingliederung die Eltern von Jugendlichen,<br />

eine berufliche <strong>Rehabilitation</strong> ab, erfolgt keine Anerkennung.<br />

54<br />

Ein Zusammenhang zwischen dieser erhöhten Zugangshürde und den Agenturtypen sowie den damit<br />

beschriebenen <strong>Arbeit</strong>smarktbedingungen konnte nicht identifiziert werden.<br />

40

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