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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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dungsmaßnahmen, ihr Anteil steigt im Zeitverlauf. Im Unterschied zur Ersteingliederung liegt hier<br />

der Anteil an Personen ohne eine einzige Maßnahmeteilnahme bei etwa einem Drittel. Ein weiteres<br />

Drittel nimmt an genau einer Maßnahme teil, alle anderen an mehreren. Differenziert nach dem<br />

Rechtskreis SGB II und SGB III zeigen sich Unterschiede, ebenso bei den unterschiedlichen Behinderungsarten.<br />

Dabei sind vor allem <strong>für</strong> Personen mit Behinderungen des Stütz- und Bewegungsapparates<br />

und Rehabilitanden mit organischen Behinderungen rehabilitationsspezifische und allgemeine<br />

Weiterbildungen, TM/MAG/MAT und sonstige rehabilitationsspezifische Vorbereitungsmaßnahmen<br />

die wichtigsten Maßnahmekategorien.<br />

Multivariate Modelle zu Zugangswahrscheinlichkeiten in Maßnahmen zeigen bei Jugendlichen<br />

bspw., dass die Art der Behinderung einen Einfluss sowohl <strong>für</strong> die generellen Zugangschancen in<br />

Maßnahmen hat als auch <strong>für</strong> die Art der Maßnahme, an der ein Rehabilitand teilnimmt. So haben<br />

Personen mit einer Behinderung des Stütz- und Bewegungsapparates eine generell hohe Teilnahmewahrscheinlichkeit.<br />

Weitere Einflussfaktoren sind bei den Ersteingliederungsfällen die Schulbildung,<br />

die Wohnregion differenziert nach den Clustern der Ausbildungsmärkte und <strong>für</strong> bestimmte<br />

Maßnahmen auch das Geschlecht.<br />

Etwa die Hälfte der Personen beginnt 120 Tage nach der Anerkennung als Rehabilitand die erste<br />

Maßnahme. Dies hat sich allerdings im Laufe der letzten Jahre verändert, die Wahrscheinlichkeit<br />

steigt im Zeitverlauf an, schneller in die erste Maßnahme zu wechseln. Dies gilt auch <strong>für</strong> Personen<br />

in Wiedereingliederung. Zudem beeinflusst auch in der Wiedereingliederung die Behinderungsart<br />

zum einen die Wahrscheinlichkeit, überhaupt an einer Maßnahme teilzunehmen, zum anderen aber<br />

auch die Art der Maßnahme. So haben Personen mit geistiger Behinderung sowohl bei Vorbereitungs-<br />

als auch bei Weiterbildungsmaßnahmen eine deutlich geringere Teilnahmewahrscheinlichkeit<br />

als Personen mit Behinderungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Bei Eingangsverfahren<br />

bzw. Berufsbildungsbereich einer WfbM wäre ihre Wahrscheinlichkeit auf eine Teilnahme sicherlich<br />

am höchsten. Analog den Ergebnissen bei der Ersteingliederung spielt auch bei der Wiedereingliederung<br />

die Schulbildung, das Alter, das Geschlecht und teilweise die Region des Wohnortes in der<br />

Verteilung nach SGB III-Regionaltypen eine Rolle.<br />

Neben dem Zugang in Maßnahmen ist die Identifizierung von Maßnahmeabfolgen bzw.<br />

Maßnahmeketten sowie deren Quantifizierung ein wichtiger Gesichtspunkt. Hintergrund hier<strong>für</strong> ist,<br />

dass in der Praxis häufig Maßnahmen hintereinander vergeben werden, die dann als Förderkette<br />

aufeinander aufbauen. Es stellt sich die Frage, ob im Bereich der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> typische<br />

Vergabestrategien der Agenturen zu finden sind oder ob aufgrund der großen Heterogenität der<br />

Rehabilitanden nur selten weit verbreitete Maßnahmemuster Anwendung finden. Die typische<br />

Maßnahmekette im Bereich der Ersteingliederung ist dabei eine vorbereitende Maßnahme in Kombination<br />

mit einer Ausbildungsmaßnahme. In der Wiedereingliederung ist das typische Muster eine<br />

vorbereitende Maßnahme kombiniert mit einer Weiterbildung.<br />

Ist die berufliche <strong>Rehabilitation</strong> beendet, vermerken die Vermittler den sog. „Endegrund“, d.h. den<br />

Status, in den ein Rehabilitand wechselt: In der Ersteingliederung geht etwa ein Zehntel der jungen<br />

Menschen nach der <strong>Rehabilitation</strong> in ein Beschäftigungsverhältnis über. Ein gutes Viertel geht in<br />

den <strong>Arbeit</strong>sbereich einer WfbM über, ein Drittel verlässt die <strong>Rehabilitation</strong> aufgrund fehlender Integrationsaussichten<br />

oder fehlender Mitwirkung. Sonstige Gründe, die nicht weiter spezifiziert<br />

werden können, liegen etwa zu einem Viertel vor. Die Abgangsarten variieren hier deutlich, wird die<br />

Art der Behinderung berücksichtigt. Besonders junge Menschen mit einer Lernbehinderung verlas-<br />

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