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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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Schwerpunktsetzungen auf Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit hohen Eingliederungschancen:<br />

Bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen stellten die Reha-<br />

Beratungen den Wunsch der Kundin/ des Kunden und die Integrationschancen in den<br />

Vordergrund und betonten, dass es sich letztlich immer um eine Entscheidung handelt, die<br />

sich am individuellen Einzelfall orientiert. Durch eine Fokussierung auf (relativ) leistungsstarke<br />

Personengruppen wird die Struktur der ausgewählten Maßnahmen jedoch mitbestimmt.<br />

In zwei der untersuchten Agenturen erhalten in der Wiedereingliederung – abgesehen<br />

von sinnesbehinderten Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die in einer Rehaspezifischen<br />

Werkstatt umgeschult werden müssen – nur diejenigen, die die nötigen Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> eine betriebliche oder betriebsnahe Umschulung mitbringen, eine Bewilligung<br />

dieser LTA. Sie begründen dies damit, dass eine LTA nur bewilligt werden könne,<br />

wenn damit das Ziel einer Integration in den <strong>Arbeit</strong>smarkt erreicht werde. Und letztlich hätten<br />

nur diejenigen, die stark genug seien <strong>für</strong> eine betriebliche Umschulung, anschließend<br />

auch Chancen auf eine Integration in den <strong>Arbeit</strong>smarkt.<br />

8.2.4 Zeitlicher Verlauf und Maßnahmenketten<br />

Trotz der überwiegend am individuellen Einzelfall orientierten Maßnahmenauswahl gibt es<br />

typische Maßnahmenketten. In der Ersteingliederung erfolgt vor einer (Reha-spezifischen)<br />

Ausbildung üblicherweise eine (Reha-spezifische) BvB. 118 Eine typische Maßnahmekette<br />

in der Wiedereingliederung ist die Vorschaltung eines Reha-spezifischen Vorbereitungslehrganges<br />

vor eine Umschulung. Üblicherweise erfolgt dies, wenn schulische Kenntnisse<br />

aufgefrischt werden sollen. Wie häufig dies erfolgt, konnte in den Fallstudien nicht erhoben<br />

werden, andere typische oder systematische Abfolgen von Maßnahmen in der Wiedereingliederung<br />

wurden nicht genannt. Einzelne Agenturen haben über den § 46 SGB III auch<br />

typische Nachfolgemaßnahmen <strong>für</strong> besonders unterstützungsbedürftige Absolventinnen<br />

und Absolventen einer Ausbildung konzipiert, um deren Integration in den <strong>Arbeit</strong>smarkt zu<br />

fördern.<br />

Nicht alle vorgeschalteten Maßnahmen dienen jedoch wie die BvB einer systematischen<br />

Förderung, um die Erfolgschancen nachfolgender Maßnahmen zu erhöhen. In der Erstund<br />

Wiedereingliederung werden vereinzelt Maßnahmen wie Praktika vorgeschaltet, um<br />

die Eignung oder Motivation zu überprüfen. In einzelnen Agenturen wurden in der Ersteingliederung<br />

(nicht aber in der Wiedereingliederung) darüber hinaus je nach Lage des<br />

Einzelfalls auch Maßnahmen vorgeschaltet, um deren Tagesstruktur aufrecht zu erhalten,<br />

wenn längere Zeiten bis zum Beginn der eigentlich vorgesehenen Maßnahme zu überbrücken<br />

sind. Teils wird die Ausübung einer Beschäftigung gefördert, damit Anspruch auf <strong>Arbeit</strong>slosengeld<br />

I <strong>für</strong> eine spätere Förderung erhalten bleibt.<br />

118<br />

Ausnahmen gibt es bspw. wenn erst während einer allgemeinen BvB ein Reha-Bedarf eintritt – oder<br />

festgestellt wird.<br />

77

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