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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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eeinflussen. Im Kontext von Behinderung und <strong>Arbeit</strong> müssten daher individuelle, umweltspezifische<br />

und interagierende Faktoren berücksichtigt werden (Stanley 2005).<br />

Haber und Smith (1971) vereinen in ihren Ausführungen zum Behinderungsbegriff die unterschiedlichen<br />

Aspekte der bislang dargestellten Definitionen. Sie akzentuieren drei konstitutive<br />

Merkmale des Behinderungsbegriffs und verstehen Behinderung als (1) eine persönliche Eigenschaft<br />

sowie (2) eine auf Umwelt- und Kontextfaktoren beruhende soziale Situation, welche (3) die<br />

Wechselwirkung von Gesundheit und gesellschaftlicher Partizipation beschreibt. Die Stellung eines<br />

Menschen mit Behinderung wird qua Zuschreibungsprozess durch eine behinderungsspezifische<br />

Rolle normiert, die von geringeren Teilhabechancen gekennzeichnet ist. Eberwein (1995) spricht in<br />

diesem Zusammenhang vom „Etikettierung-Ressourcen-Dilemma“: Das Vorliegen einer Behinderung<br />

verleiht zwar infolge von sozialstaatlichen Kompensations- und Fürsorgebestrebungen Schutz<br />

und Hilfe, zugleich setzt es aber eine mit Exklusionstendenzen verbundene Stigmatisierung voraus.<br />

Es kann infolgedessen zu einem Spannungsverhältnis zwischen den individuellen Teilhabeansprüchen<br />

und den gesellschaftlichen bzw. arbeitsmarktspezifischen Anforderungen an das Individuum<br />

kommen.<br />

In der <strong>Arbeit</strong>smarktforschung werden Menschen mit Behinderungen ebenso wie Ältere, Langzeitarbeitslose,<br />

Frauen und Benachteiligte zu den Problemgruppen des <strong>Arbeit</strong>smarktes gezählt. In <strong>Arbeit</strong>en<br />

zur sozialen Ungleichheit und zu sozialen Problemen werden sie gerne als soziale Randgruppe<br />

bezeichnet (Hradil und Schiener 2001; Vaskavics 1989). Der Begriff der „sozialen Randgruppe“<br />

(Fürstenberg 1965) steht in engem Zusammenhang mit Theorien abweichenden Verhaltens und<br />

Stigmatisierungsansätzen. Abweichendes Verhalten bezeichnet ein Verhalten, das den gesellschaftlichen<br />

Normen nicht entspricht und daher von Sanktionen bedroht ist. Das heißt nicht, dass Menschen<br />

mit Behinderungen ein Verhalten zeigen, das im engeren Sinne als „abweichend“ zu bezeichnen<br />

wäre, sondern Behinderung wird definiert als eine Abweichung von der „Normalität“.<br />

Die systemtheoretische Perspektive, die den theoretischen Rahmen dieses Berichts bildet, setzt<br />

Behinderung in Beziehung zu den ausdifferenzierten Teilbereichen der Gesellschaft (Wirtschaftssystem,<br />

Rechtssystem, etc.). Behinderung kann demzufolge als ein Merkmal interpretiert werden,<br />

das eine Störung zwischen der personalen Ebene und den gesellschaftlichen Teilbereichen zur Folge<br />

haben kann, was die Exklusion aus bestimmten gesellschaftlichen Teilbereichen wahrscheinlicher<br />

macht. Dabei wird einerseits die Exklusion aus den Funktionssystemen, andererseits die gleichzeitige<br />

Alternativinklusion in bestimmte, darauf spezialisierte, soziale Institutionen bzw.<br />

Organisationen 13 in den Blick genommen (Bleidick 1999).<br />

Die Orientierung an der systemtheoretischen Perspektive ermöglicht es, die formalen und informellen<br />

Prozesse der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> und deren Einflussfaktoren zu strukturieren sowie die<br />

Exklusion bestimmter Personengruppen aus gesellschaftlichen Teilsystemen zu erklären und zu<br />

verorten. Sie zeigt zugleich, unter welchen Bedingungen bestimmte Exklusionsmechanismen individuelle<br />

und kollektive Problemlagen verursachen können. Das Gegensatzpaar Inklusion/Exklusion<br />

eignet sich <strong>für</strong> eine systematische Beschreibung und Analyse von kritischen Soziallagen, Marginalisierungsphänomenen<br />

und Ausgrenzungsprozessen in der Gegenwartsgesellschaft.<br />

13 Die Begriffe Institution und Organisation werden in folgenden Ausführungen synonym verwendet.<br />

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