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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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Aussagekraft der Gutachten<br />

Als Problem aus Sicht der Ärztlichen Dienste wurde beschrieben, dass Zielfragen vielfach<br />

zu unpräzise gestellt seien bzw. Anforderungen nicht klar formuliert würden. Zudem würden<br />

sie vielfach nicht über das konkrete Tätigkeitsfeld informiert, sodass die Frage, ob die<br />

Kundin/der Kunde einen bestimmten Beruf (noch) ausüben könnte, nicht zu beantworten<br />

sei. Seitens der Reha-Beratung und auch von einem Leiter eines Jobcenters wiederum<br />

wurde genau der fehlende Bezug auf arbeitsmedizinische Aspekte bemängelt. 73<br />

Die Reha-Beraterinnen und -Berater halten die Gutachten vielfach <strong>für</strong> zu unpräzise. Da<br />

Diagnosen nicht übermittelt und Suchtkrankheiten nicht spezifiziert werden dürften, würden<br />

ihnen teilweise wesentliche Informationen <strong>für</strong> die zielorientierte Beratung der Kundinnen<br />

und Kunden fehlen. Auch böten die Gutachten vielfach zu viel Interpretationsspielraum<br />

74 und wären in ihrer Aussage teilweise widersprüchlich. Ein Reha-Berater betonte,<br />

dass die Verpflichtung der Ärztlichen Dienste, Sachverhalte aufgrund des Empowermentansatzes<br />

positiv zu formulieren, dazu führe, dass schwer erkennbar sei, was jemand nun<br />

könne und was nicht. So wurde in einer Agentur beschrieben, dass die Reha-Beraterinnen<br />

und -Berater durch die Kundinnen und Kunden zusätzlich kurze fachärztliche Stellungnahmen<br />

einholen lassen („Zweizeiler“), wenn sie aus dem ärztlichen Gutachten nicht entnehmen<br />

können, ob das Leistungsbild nun <strong>für</strong> oder gegen die Ausübung einer bestimmten<br />

Tätigkeit spricht.<br />

Ergebnisse der Gutachten<br />

Für den Rechtskreis SGB III wurden hinsichtlich der Ergebnisse der Befundung von den<br />

<strong>Arbeit</strong>svermittlerinnen und -vermittlern sowie den Reha-Beratungen insgesamt wenig<br />

Probleme beschrieben. Gibt es gravierende unterschiedliche Einschätzungen, wird dies<br />

bilateral oder in den Teamsitzungen und Fallbesprechungen geklärt.<br />

Von <strong>Arbeit</strong>svermittlerinnen und -vermittlern aus den Grundsicherungsstellen wurden jedoch<br />

vereinzelt genannt, dass sie Probleme mit den Einschätzungen der Ärztlichen Dienste<br />

hätten, insbesondere hinsichtlich des Umfangs der Einsatzfähigkeit. So würden teilweise<br />

Kundinnen und Kunden, bei denen die Fallmanagerinnen oder -manager bzw. pAp der<br />

Ansicht seien, dass diese nur mit einer reduzierten Stundenzahl beschäftigt werden könnten,<br />

vom Ärztlichen Dienst als „vollschichtig einsatzfähig“ befundet. Von Grundsicherungsstellen<br />

wurde auch des Öfteren das Problem beschrieben, dass – insbesondere bei älteren<br />

Personen – das erstellte Leistungsbild durch den Ärztlichen Dienst nicht ausreicht, um<br />

einen Antrag auf eine (Früh-) Verrentung zu stellen. Gleichzeitig hätten diese Kundinnen<br />

und Kunden jedoch so große Leistungseinschränkungen, dass nach Einschätzung der<br />

Vermittlungsfachkräfte keine Integration in den <strong>Arbeit</strong>smarkt möglich ist.<br />

73<br />

Die Ärztlichen Fachdienste, die vielfach Allgemeinmediziner/-innen oder Psychologen/-innen sind, werden<br />

über eine Trainingsphase entsprechend geschult.<br />

74<br />

Auch wenn keine konkreten Hinweise zu Maßnahmen erwartet werden.<br />

53

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