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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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Berücksichtigung dieser gesetzlichen Vorgaben geschäftspolitische Zielsetzungen vor. 107<br />

So ist bei der Auswahl von Instrumenten („Produktvergabe“) unter Berücksichtigung der<br />

„rechtskreisspezifischen Empfehlungen und Weisungen“, die „Ausrichtung des Handelns<br />

nach Wirkung und Wirtschaftlichkeit zu beachten.“ Das Ziel einer zügigen und dauerhaften<br />

Integration soll unter Berücksichtigung o. g. Vorgaben sowie des individuellen Förderbedarfs<br />

nach dem Grundsatz „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ erreicht werden.“ 108<br />

Grundsätzlich ist in der Wiedereingliederung das Instrument mit der höchsten Erfolgsaussicht<br />

auf Integration auszuwählen. In der Ausbildungsvermittlung ist das Ziel anzustreben,<br />

<strong>für</strong> welches die „tragfähigsten Voraussetzungen“ zum Erfolg bestehen. 109 Über den Beratungsansatz<br />

des Empowerment (vgl. Abschnitt 7) vermittelt die Reha-Beratung zwischen<br />

den geschäftspolitischen Vorgaben und dem Wunsch- und Wahlrecht der Kundinnen und<br />

Kunden.<br />

Mit dem 4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit im Bereich der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong><br />

(4 PM Reha) steht zur Strategie- und Maßnahmenplanung ein Tool zur Verfügung, das<br />

identifizierte Profillagen mit Handlungsstrategien und Empfehlungen zur Produktauswahl<br />

unterlegt. 110 Diese Empfehlungen sollen jedoch nicht die „individualisierte Entscheidung<br />

der Vermittlungs-/Beratungsfachkraft“ ersetzen, sondern „sie fordern vielmehr Einzelfallentscheidungen<br />

ein, um den gesetzlichen Auftrag und die darauf aufbauenden geschäftspolitischen<br />

Ziele bestmöglich zu erreichen.“ Aus den „generellen Produktempfehlungen<br />

des Produktkataloges“ soll „fallangemessen und im Abgleich mit den geschäftspolitischen<br />

Vorgaben vor Ort das jeweils Passende aus den Angeboten vor Ort ausgewählt werden“.<br />

111 Neben der Handlungsstrategie und Instrumentenauswahl ist auch die Förderkategorie<br />

festzulegen.<br />

Die Integrations- und Maßnahmenplanung basiert auf einer Stärken- und Potenzialanalyse,<br />

die diagnostisch durch die Ärztlichen Fachdienste oder externe Gutachter unterstützt<br />

werden kann. 112 Von der Reha-Beratung sind „die Schwere und Ausprägung der Behinderung,<br />

bisherige schulische und berufliche Biografie, Alter und Lebensverhältnisse, Ressourcen,<br />

Motivation, regionale und berufliche Mobilität, psychische Verfassung und Belastbarkeit<br />

sowie die Situation auf dem Ausbildungs- und <strong>Arbeit</strong>smarkt“ 113 zu berücksichtigen.<br />

Für Jugendliche ohne Berufsabschluss ist immer die Möglichkeit der Aufnahme einer<br />

Ausbildung zu prüfen, es sei denn, die Jugendlichen wünschen definitiv keine Ausbildung<br />

107<br />

Kontrolliert und gesteuert wird die Zielerreichung bspw. durch die jeweiligen Geschäftsleitungen und<br />

Teamleitungen Reha, die hierzu auf das „Führungs-Informations-System (FIS) – Grundlage <strong>für</strong> Zielnachhaltung<br />

und Steuerung“ zurückgreifen.<br />

108<br />

Vgl. BA (2010a): S. 38<br />

109<br />

Eine explizite Berücksichtigung des Wunsches nach „eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstände“<br />

und Förderung ihrer „Selbstbestimmung“ i.S.v. § 9 SGB IX findet sich im „arbeitnehmerorientiertes<br />

Integrationskonzept“ nicht.<br />

110<br />

Vgl. BA (2010c): S. 12 f<br />

111<br />

Vgl. BA (2010a): S. 37<br />

112<br />

Vgl. BA (2010a): S. 9<br />

113<br />

Vgl. BA (2010a): S. 6<br />

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