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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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vollständig, auch wenn aufgrund von mangelnden Kenntnissen der Mitarbeitenden nicht<br />

immer davon ausgegangen werden kann, dass alle potenziellen Reha-Bedarfe frühzeitig<br />

erkannt werden. Spätestens wenn die Förderung über allgemeine Maßnahmen scheitert,<br />

wird jedoch auch an dieser Station ein Reha-Bedarf deutlich und das Verfahren eingeleitet.<br />

Als Konsequenz werden die Kundinnen und Kunden teils zu spät an die Reha-<br />

Beratung mit einer erschwerten Maßnahmenauswahl als Folge weitergeleitet.<br />

In Zukunft wird die Inklusion nach Einschätzung vieler Akteure die Identifikation erschweren,<br />

da die klassische Zugangsstation über die Berufsorientierung in den Förderschulen<br />

eine geringere Relevanz erhält.<br />

In der Wiedereingliederung erfolgt der Zugang potenzieller Rehabilitandinnen und Rehabilitanden<br />

überwiegend über die Vermittlungsteams der Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> und der Grundsicherungsstellen.<br />

An diesen Stationen variiert die Qualität der Identifikation teils erheblich<br />

und beeinflusst somit die Chance auf Zugang zur beruflichen <strong>Rehabilitation</strong>. So führen<br />

mangelnde Kenntnisse aufgrund hoher Personalfluktuation und geringer Sensibilisierung<br />

der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie hohe Fallzahlen dazu, dass nicht alle potenziellen<br />

Rehabilitandinnen und Rehabilitanden erkannt werden. Die Zahl der Weiterleitungen<br />

schwankt zwischen den einzelnen Institutionen und auch zwischen den Mitarbeitenden<br />

einzelner Zugangsstationen teils erheblich.<br />

In den Grundsicherungsstellen erhalten auch nach Identifikation eines potenziellen Reha-<br />

Bedarfes nicht alle Kundinnen und Kunden den Zugang zur Reha-Beratung, da aus finanziellen<br />

Gründen vielfach zunächst eine Förderung mit allgemeinen Maßnahmen angestrebt<br />

wird. Der Zugang erfolgt erst, wenn diese Bemühungen scheitern. Zudem eröffnet<br />

sich <strong>für</strong> Kundinnen und Kunden des Rechtskreises SGB II aufgrund der gesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen ein breiteres Tätigkeitsspektrum, sodass die berufliche <strong>Rehabilitation</strong><br />

den Akteuren trotz gesundheitlicher Einschränkungen nicht immer notwendig erscheint.<br />

Der Zugang zur Reha-Beratung aus Eigeninitiative ist sowohl in der Erst- wie auch in Wiedereingliederung<br />

selten. Der Anteil ist bei Kundinnen und Kunden der Wiedereingliederung<br />

und im Rechtskreis SGB III etwas höher.<br />

Von allen Akteuren, unabhängig von Erst- und Wiedereingliederung und dem zugehörigen<br />

Rechtskreis, wurde auf die erschwerte Identifikation bei Menschen mit psychischen Störungen,<br />

deren Anteil grundsätzlich zunähme, hingewiesen.<br />

4.3 Ergebnisse standardisierter Befragungen zum Zugang<br />

Viele Grundsicherungsstellen, Reha-Beraterinnen und -Berater trauten sich keine Schätzung<br />

zu, in wie vielen Fällen die Klärung des Reha-Status auf Eigeninitiative der Rehabilitandinnen<br />

und Rehabilitanden erfolgte – vermutlich auch, da oftmals mehrere Akteure zusammenwirken<br />

und sich die Initiative nicht immer eindeutig zurechnen lässt. Deutlich wird<br />

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