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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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seits daher, dass Informationen zur Schulart häufiger vorliegen. Andererseits dürfte der geringe<br />

Zugang aus <strong>Arbeit</strong>slosengeld-II-Bezug mit der Strukturstärke des Bundeslandes assoziiert sein.<br />

Unterschiede, die auf der Strukturstärke der jeweiligen Region beruhen, zeigen sich insbesondere<br />

im Rahmen eines vorherigen <strong>Arbeit</strong>slosengeld-II-Bezugs, der überdurchschnittlich häufig in ostdeutschen<br />

Bundesländern zum Tragen kommt. Auch im Hinblick auf die Region scheinen sich somit<br />

unterschiedliche Zugangswege beobachten zu lassen.<br />

4.2. Wiedereingliederung<br />

Einen ersten Aufschluss über Zugangswege im Rahmen der Wiedereingliederung gibt der Zustand<br />

im Erwerbsstatus, den die Rehabilitanden zum Zeitpunkt der Statusanerkennung aufweisen. Personen<br />

der Wiedereingliederung kommen zum überwiegenden Teil aus einer Beschäftigung (Zugangskohorte<br />

2009: 27 Prozent) oder aus einem vorherigen <strong>Arbeit</strong>slosengeldbezug (2009: 28 Prozent) in<br />

die berufliche <strong>Rehabilitation</strong> (Tabelle A 33 im Anhang). 31 Gleiches gilt <strong>für</strong> einen vorherigen <strong>Arbeit</strong>slosengeld-II-Bezug<br />

(2009: 24 Prozent). Dieser sinkt im Zeitverlauf, während die Anerkennung bei<br />

Erhalt von <strong>Arbeit</strong>slosengeld steigt. Im Gegensatz zur Ersteingliederung werden Rehabilitanden der<br />

Wiedereingliederung nur in sechs Prozent aller Fälle während einer Maßnahme anerkannt.<br />

Geschlechtsspezifische Unterschiede im Zugang zu <strong>Rehabilitation</strong> liegen auch im Rahmen der Wiedereingliederung<br />

nur geringfügig vor. Allerdings lassen sich wiederum unterschiedliche Wege nach<br />

Art der Behinderung feststellen. Psychisch behinderte Menschen sind vor einer beruflichen <strong>Rehabilitation</strong><br />

eher arbeitslos und kommen selten aus einer Beschäftigung (Tabelle A 33 im Anhang). Personen<br />

mit einer Behinderung des Stütz- und Bewegungsapparates hingegen zeigen überdurchschnittlich<br />

häufig Zugänge aus vorherigen Beschäftigungsverhältnissen, seltener aus einem Bezug<br />

von <strong>Arbeit</strong>slosengeld. Zu vermuten ist, dass der zuvor ausgeführte Beruf aufgrund der gesundheitlichen<br />

Einschränkungen nicht mehr ausgeführt werden kann, sodass Anpassungen im <strong>Arbeit</strong>sumfeld<br />

bzw. eine Umschulung nötig werden.<br />

Auch wenn die Statusanerkennung während der Teilnahme an einer Maßnahme nur einen kleinen<br />

Teil der Rehabilitanden betrifft, kann sie Hinweise auf institutionelle Handlungspraktiken bei der<br />

Erkennung von <strong>Rehabilitation</strong>sbedarfen liefern. Dies kann zwar nicht ausschließlich mittels der<br />

administrativen Daten der BA untersucht werden, doch insbesondere in Ergänzung zu den Ergebnissen<br />

der Implementationsstudie liegt darin Erkenntnispotenzial. Wiederum gilt, dass Zugänge<br />

während einer Maßnahme dahingehend interpretiert werden können, dass ein etwaiger <strong>Rehabilitation</strong>sbedarf<br />

erst beim Verlauf einer Maßnahme und eventuell sogar erst durch die Teilnahme an der<br />

jeweiligen Maßnahme erkannt worden ist.<br />

<strong>Arbeit</strong>sgelegenheiten (AGH) (2009: 28 Prozent), Trainingsmaßnahmen (TM) bzw. Maßnahmen bei<br />

einem Träger (MAT) oder <strong>Arbeit</strong>geber (MAG) (2009: 17 Prozent) und finanzielle Zuschüsse <strong>für</strong> Men-<br />

31 Eine Hierarchisierung der Zugangswege wurde analog zur Ersteingliederung vorgenommen. In der Wiedereingliederung<br />

liegen in den meisten Fällen Angaben zu vorherigen arbeitsmarktrelevanten Zuständen<br />

vor. Fehlende Angaben finden sich hier zu sieben bis 12 Prozent. Die Anteile fehlender Angaben steigen mit<br />

der Zugangskohorte.<br />

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