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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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• die Rückübertragung der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> insgesamt,<br />

• die Rückübertragung der Ausbildungsvermittlung nur <strong>für</strong> Schulabgänger <strong>für</strong> die<br />

Dauer eines Monats,<br />

• die Rückübertragung <strong>für</strong> LTA <strong>für</strong> Aufstocker,<br />

• eine Rückübertragung nur an eine von mehreren Agenturen oder<br />

• die Rückübertragung der Ausbildungsstellenvermittlung ohne Rehabilitanden.<br />

Nur in 28,1 % der Grundsicherungsstellen sind gesonderte Reha-Teams organisiert, häufiger<br />

ist, dass die Betreuung Aufgabe der allgemeinen Fallmanagerinnen und Fallmanager<br />

bzw. der persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (pAp) ist (46,1 %) oder<br />

dass es spezialisierte Reha-Vermittlerinnen und -Vermittler gibt (41,6 %), die jedoch nicht<br />

immer in ein gesondertes Team integriert sind. Fachstellen zur Beratung der Mitarbeitenden<br />

zu Fragen der <strong>Rehabilitation</strong> bzw. LTA gibt es ebenfalls in 41,6 % der Grundsicherungsstellen.<br />

In offenen Angaben zu anderen Organisationsformen der Betreuung wird<br />

mehrfach das Muster genannt, dass in jedem der Teams ein bis zwei Fallmanagerinnen<br />

oder Fallmanager arbeiten, die <strong>für</strong> Schwerbehinderte oder Rehabilitandinnen und Rehabilitanden<br />

gesondert geschult sind, teils jedoch auch darüber hinaus weitere Kundinnen und<br />

Kunden betreuen. Teil der Reha-Teams der Grundsicherungsstellen sind vor allem Reha-<br />

Vermittlerinnen und -Vermittler (24,7 % aller 89 Fälle), seltener auch eine Reha-<br />

Sachbearbeitung (11,2 %) oder ein <strong>Arbeit</strong>geberservice-Reha (4,5 %). Wenn ein Reha-<br />

Team vorhanden ist, dann ist es doppelt so häufig als Teilbereich innerhalb der <strong>Arbeit</strong>svermittlung<br />

angesiedelt wie als eigenständiger Bereich parallel zu allgemeinen <strong>Arbeit</strong>s-<br />

vermittlung. 33<br />

Stellenwert Reha<br />

Die Leistungen zur Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben sowohl in der Wiedereingliederung als auch<br />

in der Ersteingliederung werden in fast allen Agenturen als (eher) wirksames und (eher)<br />

lohnendes Instrument betrachtet und es besteht weitgehend ein Konsens darüber, dass<br />

alle im Sinn von § 19 SGB III behinderten Kundinnen und Kunden eine umfangreiche und<br />

qualitativ hochwertige Förderung mit Leistungen zur Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben erhalten<br />

sollen. Dennoch ist der Stellenwert der <strong>Rehabilitation</strong> im Vergleich zu anderen Aufgaben<br />

der Agenturen stark von Agentur zu Agentur unterschiedlich hoch: In 12,7 % der Fälle wird<br />

nach Einschätzung der Reha-Teamleitungen die <strong>Rehabilitation</strong> seitens der Geschäftsführung<br />

und anderer Akteure als nachrangig gesehen, in 20,6 % der Fälle ist dies nicht zutreffend.<br />

Ähnlich stark streut, ob die finanziellen Mittel der Agenturen als gerade noch hinreichend<br />

<strong>für</strong> die Erbringung von Pflichtleistungen zu betrachten sind (17,5 % zutreffend, 15,9<br />

% nicht zutreffend) (vgl. Abbildung 4). Ob die über die Pflichtleistungen hinausgehenden<br />

Mittel eher <strong>für</strong> die Förderung in anderen Fallgestaltungen genutzt werden, bei denen die<br />

Wirkung größer ist als in der <strong>Rehabilitation</strong>, hängt einerseits von der finanziellen Ausstat-<br />

33 Quelle: Befragung von Grundsicherungsstellen<br />

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