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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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ERGEBNISSE DER IMPLEMENTATIONSSTUDIE 1 UND DER BASISSTUDIE “REHA-<br />

PROZESSDATENPANEL” FÜR EINE WIRKUNGSANALYSE<br />

Prozessdatenpanel der Basisstudie) basieren, die bei Zustimmung der Betroffenen mit<br />

Befragungsdaten verknüpft werden“ (ebd., S. 5). Die Wirkungen sollen nach Möglichkeit<br />

die drei folgenden Zielgrößen berücksichtigen (vgl. ebd., S. 6):<br />

1) Integration (bzw. Nachhaltigkeit der Integration) in Erwerbstätigkeit, Analyse von Er-<br />

werbsverläufen,<br />

2) Herstellung, Wiederherstellung, Erhalt oder Verbesserung der Leistungsfähigkeit und<br />

3) Förderung der sozialen Teilhabe.<br />

Weiter wird ausgeführt, dass „sowohl absolute als auch relative Wirkungen in den Blick zu<br />

nehmen“ (ebd., S. 5) sind, wobei absolute Wirkung als der Effekt von Teilnahme im Ver-<br />

gleich zur Teilnahme an keiner Maßnahme zur Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben definiert wird und<br />

relative Wirkungen „die Effekte verschiedener Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenketten<br />

im Vergleich zueinander“ (ebd., S. 6) beschreiben.<br />

In Bezug auf die zu untersuchenden Maßnahmen ist das <strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> und<br />

Soziales sowohl an der Wirkung von Reha-Maßnahmen insgesamt (also nicht nach Einzel-<br />

maßnahmen differenziert) als auch an der Wirkung differenzierter Einzelmaßnahmen bzw.<br />

Maßnahmenketten interessiert. Hierbei wird gleichermaßen herausgestellt, „dass Einzel-<br />

maßnahmen in typische Maßnahmenketten eingebunden sein können“ (ebd. S. 6). Als<br />

interessierende Gruppen von Einzelmaßnahmen werden<br />

1) Qualifizierende Maßnahmen zur Ersteingliederung (allgemeine und besondere Leistun-<br />

gen der Berufsvorbereitung, besondere Leistungen der beruflichen Grundbildung und<br />

allgemeine und besondere Leistungen zur Förderung der beruflichen Ausbildung und<br />

Unterstützte Beschäftigung),<br />

2) Qualifizierende Maßnahmen zur Wiedereingliederung (allgemeine und besondere Leis-<br />

tungen zur beruflichen Weiterbildung) und<br />

3) Leistungen zur Unterstützung der Integration (Eingliederungszuschüsse, Ausbildungs-<br />

zuschüsse, Probebeschäftigung, <strong>Arbeit</strong>shilfen <strong>für</strong> behinderte Menschen)<br />

genannt.<br />

Diese umfangreichen Ausführungen des <strong>Bundesministerium</strong>s <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> und Soziales defi-<br />

nieren den engeren Rahmen <strong>für</strong> die Wirkungsanalysen. Die Feststellung der Machbarkeit<br />

muss sich dementsprechend an der Erfüllbarkeit der Anforderungen orientieren und diese<br />

gegebenenfalls zu modifizieren. So sind sie wesentlich <strong>für</strong> die Auswahl der adäquaten Eva-<br />

luationsmethoden, die Beurteilung der Datenbasis im Hinblick auf notwendige und mögli-<br />

che Ergänzungen, aber auch <strong>für</strong> die Zahl und Art der durchzuführenden Schätzungen. Die<br />

Ergebnisse und Einschätzungen der Implementationsstudie 1 und der Basisstudie „Reha-<br />

Prozessdatenpanel“ müssen in den folgenden Unterabschnitten an diesen Vorgaben ge-<br />

spiegelt werden, um die Machbarkeit im Sinne des übergeordneten Gestaltungsinteresses<br />

zu beurteilen.<br />

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