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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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sonen mit einer psychischen Behinderung mehr als doppelt so häufig in der Wiedereingliederung<br />

zu finden (Tabelle A1 im Anhang).<br />

Auch in der Wiedereingliederung verteilen sich die Anteile von Männern und Frauen relativ ähnlich<br />

auf die unterschiedlichen Behinderungsarten. Lediglich bei Behinderungen des Stütz- und Bewegungsapparates<br />

sowie psychischen Behinderungen lassen sich geschlechtliche Unterschiede feststellen.<br />

Dabei ist der Anteil an Männer bei Behinderungen des Stütz- und Bewegungsapparates<br />

höher, während sich ein höherer Anteil von Frauen bei psychischen Behinderungen zeigt. Letzteres<br />

korrespondiert mit Analysen aus der Schwerbehindertenstatistik (Pfaff 2007b). Dass Männer häufiger<br />

körperlich erkranken als Frauen, mag durch die unterschiedliche Berufswahl erklärt werden<br />

können, da Männer eher körperlich belastende Berufe wählen (Kastl 2010).<br />

Die Verteilung der lernbehinderten jungen Menschen unterscheidet sich je nach Bundesland. In der<br />

Ersteingliederung finden sich dabei besonders in Mecklenburg-Vorpommern überdurchschnittlich<br />

hohe Anteile an jungen Menschen mit einer Lernbehinderung über alle Zugangskohorten hinweg.<br />

Für Brandenburg ist dies nur <strong>für</strong> 2007 der Fall. Überaus geringe Anteile zeigt hier dagegen Berlin,<br />

aber zum Teil auch Bremen. Berlin weist da<strong>für</strong> einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Personen<br />

mit einer psychischen Behinderung auf (Tabelle A 5 im Anhang).<br />

In der Wiedereingliederung zeigen sich in den Bundesländern Brandenburg, Bremen und Hamburg<br />

Auffälligkeiten, was die Verteilung der Behinderungsart anbelangt. Hamburg weist dabei überdurchschnittlich<br />

hohe Anteile an psychisch behinderten Menschen auf, geringe dagegen bei Behinderungen<br />

des Stütz- und Bewegungsapparates und bei organischen Behinderungen. In Bremen<br />

finden sich viele Rehabilitanden mit psychischer Behinderung, in Brandenburg dagegen wenige<br />

(Tabelle A6 im Anhang).<br />

Die Zugehörigkeit zur Gruppe der Ersteingliederung ist v.a. durch den Umfang an beruflicher Erfahrung<br />

determiniert. War ein potentieller Rehabilitand demnach insgesamt weniger als drei Jahre<br />

sozialversicherungspflichtig beschäftigt bzw. verfügt noch über keine abgeschlossene Berufsausbildung,<br />

sollte er der Ersteingliederung zugeordnet werden. In manchen Agenturen wird allerdings<br />

ein rein altersabhängiges Vorgehen praktiziert, das alle Rehabilitanden, die die 25-Jahres-Grenze<br />

unterschreiten, zur Ersteingliederung zählt. Dies liegt darin begründet, dass die vergebenen Maßnahmen<br />

innerhalb der Ersteingliederung eher <strong>für</strong> die Bedarfe von jungen Rehabilitanden unter 25<br />

Jahren konzipiert sind. Konsequenterweise liegt daher der Anteil der unter 25-Jährigen bei der<br />

Ersteingliederung bei 95 bis 96 Prozent (Tabelle 10). Über die Jahre lässt sich ein leichter Anstieg<br />

des durchschnittlichen Alters feststellen. 20<br />

20 Da in der Ersteingliederung über 96 Prozent der Rehabilitanden unter 25 Jahre alt ist, wurde auf eine<br />

weitere Differenzierung der Altersgruppe 25 Jahre und älter verzichtet.<br />

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