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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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Erst- und Wiedereingliederung sind hier ebenfalls aus den schon zuvor genannten Gründen empfehlenswert.<br />

Da eine bestimmte Dauer der bisherigen Krankheitsgeschichte Voraussetzung <strong>für</strong> den Umfang der<br />

Dokumentation gesundheitlicher Schädigungen ist und sie aller Wahrscheinlichkeit nach mit steigendem<br />

Alter zunimmt, ist anzunehmen, dass externe Unterlagen eher in der beruflichen Wiedereingliederung<br />

als in der Ersteingliederung Verwendung finden. Wie bereits weiter oben skizziert<br />

stehen diese aber in den Daten des ÄD nicht zur Verfügung.<br />

Ob die Art der Begutachtung (nach Aktenlage, Untersuchung u.a.) sowie die Anzahl der berücksichtigten<br />

Unterlagen <strong>für</strong> die Forschung notwendig sind, bleibt zu diskutieren. Zwar sind prinzipiell<br />

Informationen zur Art der Begutachtung immer inhaltlich gefüllt, allerdings kann beispielsweise<br />

nicht alleine aus den Daten des Ärztlichen Dienstes darauf geschlossen werden, <strong>für</strong> welche Fallkonstellation<br />

von Rehabilitanden, wie viele Unterlagen im Allgemeinen vorliegen. Dazu wären differenzierte<br />

Informationen auch über die Krankheitsgeschichte des Einzelnen nötig. Diese Informationen<br />

stehen jedoch nicht zur Verfügung.<br />

Die medizinischen Diagnosen erstellt der Ärztliche Dienst anhand der ICD-Klassifikation. 71 Zur Präzisierung<br />

der Einschränkungsart werden der sogenannte „Erst- und Zweitschaden“ unter Verwendung<br />

von ICD-Codes erfasst. Die International Statistical Classification of Diseases and Related<br />

Health Problems (ICD) ist eine international gebräuchliche Form der Klassifizierung von Krankheiten<br />

(und Todesursachen). Sie bildet ein staatenübergreifendes Fundament <strong>für</strong> den Vergleich von<br />

Morbiditäts- und Mortalitätsstatistiken. Erkrankungen werden in den Untersuchungen mit entsprechenden<br />

Codes versehen und in grenzüberschreitend vergleichbarer Weise gespeichert.<br />

Die Klassifikation wird regelmäßig überarbeitet und erneuert (World Health Organization 2010). Die<br />

Analyse von Änderungen im Zeitverlauf wird dabei komplexer, weil Inhalte und Aussagen, die sich<br />

hinter den Codes verbergen, nicht konstant bleiben. Dieser Sachverhalt muss bei Längsschnittuntersuchungen<br />

berücksichtigt werden, da die Dateninterpretation entsprechend angepasst werden<br />

muss.<br />

ICD-Erst- und Zweitdiagnosen ließen sich <strong>für</strong> die Untersuchung darüber heranziehen, welche Erkrankungskategorien<br />

vornehmlich zur Anerkennung von Rehabilitanden führen. Aus wissenschaftlicher<br />

Sicht ist es <strong>für</strong> die beabsichtigten Zwecke ausreichend, das Merkmal (ICD-Diagnose) in der<br />

obersten 20-teiligen Codierung nach Krankheitskapiteln zu übernehmen. Die vom ÄD zur Verfügung<br />

gestellten tabellarischen Übersichten zum Füllgrad der ICD-Erst- und Zweitdiagnose zeigen,<br />

dass die Erstdiagnose bei den Fällen des ÄD überwiegend gefüllt ist und auch eine Zweitdiagnose<br />

in mehr als der Hälfte der Fälle vorhanden ist. Dabei ist zu beachten, dass laut Aussage des ÄD in<br />

den Daten auch nur die Zweitdiagnose ohne Erstdiagnose gefüllt werden kann. Damit ist davon<br />

auszugehen, dass <strong>für</strong> die vom ÄD begutachteten Fälle immer eine Information zur Diagnose vorhanden<br />

sein sollte.<br />

Wie dargestellt, nutzt der ÄD die International Statistical Classification of Diseases and Related<br />

Health Problems (ICD-10), um Diagnosen <strong>für</strong> die von ihnen untersuchten Personen zu vergeben.<br />

71 Das Analysepotential ist begrenzter, als es bei einer Nutzung der ICF-Klassifikation der Fall wäre, die soziale<br />

Implikationen gesundheitlicher Beeinträchtigungen in der Dokumentation integriert. Die ICF ist vom<br />

Ärztlichen Dienst allerdings nicht implementiert.<br />

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