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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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Differenziert nach den Rechtkreisen SGB III und SGB II findet sich die überwiegende Mehrzahl der<br />

Maßnahmen im SGB III-Bereich (Tabelle A 40 im Anhang). 46 Da die BA zum Großteil <strong>für</strong> die Maßnahmen<br />

der Ersteingliederung zuständig ist, ist dies logische Konsequenz. Häufigste Maßnahmeart<br />

in Kostenträgerschaft der Bundesagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> sind rehabilitationsspezifische Ausbildungsmaßnahmen,<br />

gefolgt von rehabilitationsspezifischen BvB, dem Eingangsverfahren bzw. Berufsbildungsbereich<br />

einer WfbM und allgemeinen BvB. Im Rechtskreis SGB II stellen mit Ausnahme der<br />

Kohorte 2009 ABM/AGH die häufigste Maßnahmeart dar. Daneben spielen allgemeine und rehabilitationsspezifische<br />

BvB, rehabilitationsspezifische Ausbildungen sowie TM/MAG/MAT eine wichtige<br />

Rolle.<br />

Werden die Maßnahmeteilnahmen nach der Art der Behinderung betrachtet, ist zunächst auffällig,<br />

dass mit einem Anteil von 90 Prozent Personen mit geistigen Behinderungen nahezu ausschließlich<br />

an Eingangsverfahren bzw. am Berufsbildungsbereich einer Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

(WfbM) teilnehmen (Tabelle A 41 im Anhang). Dies deutet auf schwierige Integrationschancen auf<br />

dem allgemeinen <strong>Arbeit</strong>smarkt hin. Ein Viertel der Menschen mit psychischen Behinderungen<br />

nimmt an rehabilitationsspezifischen BvB teil. Darüber hinaus spielen mit über 20 Prozent rehabilitationsspezifische<br />

Ausbildungen eine bedeutende Rolle, gefolgt von sonstigen rehabilitationsspezifischen<br />

Vorbereitungsmaßnahmen. Mit steigender Tendenz nehmen sie auch am Eingangsverfahren<br />

bzw. dem Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen teil. Junge Menschen<br />

mit einer Lernbehinderung erhalten überwiegend allgemeine und rehabilitationsspezifische<br />

BvB sowie rehabilitationsspezifische Ausbildungen. Auch bei Berufsausbildungen im Rahmen der<br />

Benachteiligtenförderung nehmen sie überproportional häufig teil.<br />

Eine weitere Frage ist, ob sich bei der Teilnahme bzw. der Vergabe von Maßnahmen auch regionale<br />

Unterscheide zeigen. Da die regionale Variation in der Vergabehäufigkeit eine Möglichkeit darstellt,<br />

um Wirkungsanalysen mithilfe eines Instrumentvariablenansatzes durchzuführen, wird im Folgenden<br />

die regionale Verteilung der häufigsten Maßnahmearten betrachtet, die als wirkungsanalytisch<br />

relevant erachtet werden. In der Ersteingliederung zählen hierzu allgemeine und rehabilitationsspezifische<br />

BvB, rehabilitationsspezifische Ausbildungsmaßnahmen sowie Berufsausbildungen im Zuge<br />

einer Benachteiligtenförderung. Auf die Darstellung der übrigen Maßnahmearten wird verzichtet.<br />

Dabei ist zu beachten, dass hier die Betrachtungsweise geändert wird. Wurden bisher Zugangskohorten<br />

betrachtet, erfolgen nun Auswertungen, die auf Basis der Maßnahmevergabe pro Jahr basieren,<br />

unabhängig davon, wann die jungen Menschen die Statusanerkennung erhalten haben. Um<br />

zeitliche Entwicklungen der regionalen Vergabepraxis möglichst unabhängig von Kohortenspezifika<br />

abzubilden, beziehen sich Jahresangaben bei den Regionalverteilungen dementsprechend nicht auf<br />

Zugangskohorten, sondern auf das Vergabejahr der Maßnahme.<br />

<strong>Rehabilitation</strong>sspezifische BvB haben jahresübergreifend bundesweit einen durchschnittlichen Anteil<br />

von rund 22 Prozent an allen Maßnahmen (Tabelle A 42 im Anhang). Auf Agenturbezirksebene<br />

zeigt sich ein äußerst heterogenes Bild hinsichtlich der Maßnahmevergabe (Abbildungen A 1 bis A<br />

46 Hier wird zwischen SGB III-Institutionen, sprich der Bundesagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> (BA), und den SGB II-<br />

Institutionen unterschieden. Unter SGB II-Institutionen sind gemeinsame Einrichtungen und Institutionen<br />

mit getrennter Aufgabenwahrnehmung zusammengefasst. Zugelassene kommunale Träger (zkT) sind nicht<br />

in den Berechnungen enthalten.<br />

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