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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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ERGEBNISSE DER IMPLEMENTATIONSSTUDIE 1 UND DER BASISSTUDIE “REHA-<br />

PROZESSDATENPANEL” FÜR EINE WIRKUNGSANALYSE<br />

4.4.1 Zugang zu den Leistungen zur Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben und<br />

Statusanerkennung<br />

a) Zugang zu den Leistungen<br />

Aus der Analyse von Sommer et al. (2011), die als Grundlage 15 vertiefte Fallstudien und<br />

die in Abschnitt 4.3.2 beschriebenen Daten aus der Emailbefragung verwendet, wird deut-<br />

lich, dass sich der Zugang zu den Leistungen zur Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben zwischen der<br />

Erst- und Wiedereingliederung, aber auch zwischen den Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> und den<br />

Trägern der Grundsicherung unterscheidet. So stellen sie fest, dass „die in den Fallstudien<br />

identifizierte Zugangspraxis zur Reha-Beratung […] im Wesentlichen den Leitlinien der<br />

Bundesagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> [entspricht]“ (Sommer et al., 2011, S. 32). Aufgrund des Erst-<br />

kontakts im Bereich der Ersteingliederung in den Förderschulen „ist zu erwarten, dass an<br />

dieser Stelle alle Rehabilitandinnen und Rehabilitanden erkannt werden, vorausgesetzt sie<br />

zeigen Mitwirkungsbereitschaft und <strong>Rehabilitation</strong>swilligkeit“ (Sommer et al., 2011, S. 32).<br />

„In der Wiedereingliederung erfolgt der Zugang potenzieller Rehabilitandinnen und Reha-<br />

bilitanden überwiegend über die Vermittlungsteams der Agenturen <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> und der<br />

Grundsicherungsstellen. […] In den Grundsicherungsstellen erhalten auch nach Identifika-<br />

tion eines potenziellen Reha-Bedarfes nicht alle Kundinnen und Kunden den Zugang zur<br />

Reha-Beratung, da aus finanziellen Gründen vielfach zunächst eine Förderung mit allge-<br />

meinen Maßnahmen angestrebt wird“ (Sommer et al., 2011, S. 33). Im Hinblick auf den<br />

Grad der Erfassung kann davon ausgegangen werden, dass „die Identifizierung potenziel-<br />

ler Rehabilitandinnen und -Rehabilitanden im Bereich SGB III in fast allen Agenturen<br />

(eher) vollständig erfolgt, aber im Bereich SGB II nur bei einer Minderheit der Agenturen“<br />

(Sommer et al., 2011, S. 34). Hierbei wird gleichzeitig auf eine gewisse Variation zwischen<br />

den Agenturen verwiesen.<br />

Neben diesen Feststellungen zum Zugang, finden Sommer et al. (2011) aber auch Hinwei-<br />

se auf potenzielle Schwierigkeiten bei der Identifikation. So wird in „die Inklusion nach<br />

Einschätzung vieler Akteure [in Zukunft] die Identifikation erschweren, da die klassische<br />

Zugangsstation über die Berufsorientierung in den Förderschulen eine geringere Relevanz<br />

erhält“ (Sommer et al., 2011, S. 33). Eine Quantifizierung dieser Aussage ist aber nicht<br />

möglich. Darüber hinaus wurde von allen Akteuren unabhängig von der Erst- und Wieder-<br />

eingliederung und dem zugehörigen Rechtskreis, „auf die erschwerte Identifikation bei<br />

Menschen mit psychischen Störungen, deren Anteil grundsätzlich zunähme, hingewiesen“<br />

(Sommer et al., 2011, S. 33).<br />

b) Selektion in die Anerkennung<br />

Wie oben dargestellt, ist eine Einschätzung über den Prozess der Anerkennung des Status<br />

als Rehabilitand bzw. Rehabilitandin notwendig, um die in den Reha-Prozessdaten berück-<br />

sichtigten Personen mit allem Personen mit Reha-Bedarf vergleichen zu können. So „mit-<br />

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