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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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der Jugendlichen oder ihrer Eltern <strong>für</strong> eine berufliche <strong>Rehabilitation</strong> gegeben, wurde die<br />

offizielle Anerkennung vorgenommen. Verzögerungen könnten entstehen, wenn Kundinnen<br />

oder Kunden von der Berufsberatung oder allgemeinen Vermittlung nicht frühzeitig als<br />

potenzielle Rehabilitandinnen oder Rehabilitanden identifiziert und zu spät an die Reha-<br />

Beratung weitergeleitet wurden. Die formale Anerkennung fand dennoch innerhalb der<br />

gesetzlichen Fristen statt.<br />

In der Wiedereingliederung erfolgte die formale Anerkennung nach Antragstellung ebenfalls<br />

innerhalb der vorgeschriebenen Frist. Waren zur Beurteilung des Reha-Bedarfes weitere<br />

Gutachten nötig, erfolgte die Anerkennung erst nach Erhalt der Gutachten. Somit hing<br />

die Dauer in diesem Fall von der <strong>für</strong> die Gutachtenerstellung benötigten Zeit ab. Weiterhin<br />

konnten Verzögerungen entstehen, wenn die Kundinnen und Kunden den Antrag nach<br />

Aufforderung nicht zeitnah einreichten. In etwa 40 % der Fallstudien werden die Anträge<br />

durch das Reha-Team erst nach einer weitgehenden Vorabklärung des weiteren Prozesses<br />

ausgegeben: Nach einer Anfrage der Vermittlungsfachkräfte der Agenturen und<br />

Grundsicherungsstellen bei den Reha-Beratungen erfolgten zunächst informelle Bedarfsprüfungen.<br />

Erst wenn der Reha-Bedarf eindeutig geklärt war, wurde der Reha-Antrag ausgegeben<br />

und die formale Anerkennung erfolgte innerhalb der vorgegebenen Fristen.<br />

Durch die informellen Vorabklärungen kann die Zeit bis zur formalen Anerkennung stark<br />

variieren. In einer Agentur wurde der Antrag sogar erst kurz vor Maßnahmenbeginn ausgegeben,<br />

um unnötige Verfahrensabbrüche zu vermeiden. Die Zeit bis zur formalen Anerkennung<br />

kann somit nach Aussage einer Reha-Beratung zwischen zwei Wochen und zwei<br />

Jahren betragen:<br />

„Die kriegen von uns tatsächlich erst den Reha-Antrag [], wenn klar ist,<br />

was wir machen. So dass letztendlich [] zwischen dem Reha-Antrag in<br />

schriftlicher Form und [] der Entscheidung, ‚ist ein Reha-Fall’ [] eine<br />

Woche [liegt]. In jedem Fall. Und so ist immer die Frist [] die wir da<strong>für</strong> benutzen<br />

dürfen. [] Wenn man jetzt sagt, das erste Mal wo er hier [] durch<br />

das Reha-Team betreut wird, auch ohne dass es ein Reha-Fall ist, bis zu<br />

der Entscheidung, was wir denn machen: Das ist in der Tat [] zwischen<br />

zwei Stunden und zwei Jahren.“ (RehaB 21)<br />

Diese Vorgehensweise hat sich auch vor dem Hintergrund der zu erreichenden Zielwerte<br />

entwickelt:<br />

„ bei uns wird natürlich auch stark auf Zahlen geachtet, da gibt es Laufzeiten,<br />

wie lange braucht der Reha-Berater, um den Kunden eine Maßnahme<br />

angedeihen zu lassen. Man muss ganz einfach sehen, dass wir natürlich<br />

auch darauf achten. Wir wollen uns ja auch nicht irgendwelche Karteileichen<br />

da ranzaubern.“ (RehaB 22)<br />

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