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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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• Das Verhältnis von anerkannten Reha-Fällen der Ersteingliederung zur Zahl der 15-<br />

bis unter 25-Jährigen variiert je nach Agenturbezirk in der Spannweite von 0,53 %<br />

(München) bis 1,17 % (Neubrandenburg), das Verhältnis von anerkannten Wiedereingliederungsfällen<br />

zu allen zivilen Erwerbspersonen liegt zwischen 0,13 %<br />

(Lörrach) und 0,73 % (Gelsenkirchen). 175 Es konnte im Rahmen der Implementationsstudie<br />

jedoch nicht abgeschätzt werden, zu welchem Anteil diese hohe Varianz<br />

auch auf eine unterschiedliche regionale Verteilung von Behinderungen zurück zu<br />

führen ist. Für eine Reihe von Agenturen ergab die Befragung einen Einfluss der<br />

Bevölkerungsmobilität auf die Struktur der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, 176<br />

aufgrund der Größenordnung der Bevölkerungsmobilität ist jedoch nicht davon auszugehen,<br />

dass diese Varianz überwiegend hierauf zurückgeht. 177 Zu beachten ist,<br />

dass der Behinderungsbegriff des § 19 Absatz 1 SGB III relational zum <strong>Arbeit</strong>smarkt<br />

definiert ist, d. h. bei gleichen medizinischen Beeinträchtigungen können zwei Personen<br />

je nach <strong>Arbeit</strong>smarktbezirk einmal als behindert und einmal als nichtbehindert<br />

gelten.<br />

• Ergebnis der Implementationsstudie 1 ist, dass die Anerkennungspraxis der Reha-<br />

Beratungen erheblich variiert. Ein erster Einflussfaktor ist hierbei, ob der individuelle<br />

Bedarf an besonderen Leistungen zu den Anerkennungskriterien zählt (<strong>für</strong> allgemeine<br />

Leistungen wird die Anerkennung eines Reha-Bedarfs teilweise nicht <strong>für</strong><br />

notwendig gehalten), ein zweiter Faktor ist, ob Personen mit nur geringen Eingliederungschancen<br />

die gleiche Chance auf eine Anerkennung besitzen oder ob die<br />

Reha-Anerkennung mit einem Creaming einhergeht. Da beide Kriterien nicht binär<br />

sind, sondern eine Abstufung erlauben, teilen sie die Agenturbezirke nicht nur in<br />

vier Gruppen, sondern generieren ein zweidimensionales Feld unterschiedlicher<br />

Anerkennungspraktiken.<br />

Passfähigkeit von Maßnahmen<br />

Für einen Teil der LTA besitzen Reha-Beratungen ein explizites oder implizites Ranking,<br />

das bestimmt, welche Maßnahmen bevorzugt auszuwählen sind, wenn die Rehabilitandinnen<br />

und Rehabilitanden die Anforderungen erfüllen. In dieses Ranking gehen sowohl finanzielle<br />

Überlegungen ein als auch Erfahrungen (oder Analysen über TrEffeR) zu den<br />

Übergangs- bzw. Eingliederungsquoten. Der Bezug auf die Fähigkeiten der Rehabilitandinnen<br />

und Rehabilitanden, die jeweiligen Anforderungen der Maßnahmen zu erfüllen, ist<br />

dabei nicht trivial – er impliziert, dass es keine (oder wenig) „an sich“ bessere oder<br />

schlechtere Maßnahmen gibt, sondern immer nur in Bezug auf eine Untergruppe der heterogenen<br />

Rehabilitandinnen und Rehabilitanden. Die Übergangsquoten einer allgemeinen<br />

BaE mögen höher sein als die einer Reha-spezifischen, die einer betrieblichen Einzelmaßnahme<br />

mit Abschluss in einem anerkanntem Ausbildungsberuf höher als bei einem<br />

175<br />

Eigene Berechnungen aus Eintrittszahlen (Jahresdurchschnitt 2007 bis 2010, Quelle: Statistik der Bundesagentur<br />

<strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>) und Bevölkerungszahlen (Bezugsgrößen zur Berechnung der <strong>Arbeit</strong>slosenquoten<br />

Dezember 2009)<br />

176<br />

Einerseits durch spezialisierte Institutionen, die den Zuzug von Menschen mit Behinderungen begünstigten,<br />

andererseits durch den überproportionalen Fortzug von Menschen ohne Behinderung.<br />

177<br />

Da die Schulstrukturen je nach Bundesland unterscheiden, kann der Anteil von Förderschülerinnen und<br />

Schülern kein Indikator <strong>für</strong> die Verteilung von Behinderungsmerkmalen in der Bevölkerung sein.<br />

120

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