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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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zugelassen. Bestätigen die Gutachten die Vermutung der Vermittlerin/des Vermittlers, erfolgt<br />

die Weiterleitung der Kundinnen und Kunden an das Reha-Team zur Anerkennungsund<br />

Zuständigkeitsprüfung.<br />

Spielräume hinsichtlich der Weiterleitung an die Reha-Beratung bestanden <strong>für</strong> die <strong>Arbeit</strong>svermittlerinnen<br />

und -vermittler kaum, da die beauftragten Gutachten eindeutige Hinweise<br />

gaben. Lediglich vier Agenturen verwiesen auf Entscheidungsspielräume, die sich vornehmlich<br />

bei psychischen Störungen oder multiplen Vermittlungshemmnissen ergäben.<br />

Die Qualität der Identifikation durch die <strong>Arbeit</strong>svermittlerinnen und -vermittler in den Agenturen<br />

<strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> wurde unterschiedlich eingeschätzt. Im Großen und Ganzen funktioniere<br />

die Erkennung und Weiterleitung von potenziellen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden<br />

gut, auch wenn nicht immer alle Reha-Bedarfe erkannt würden. Insbesondere Personalfluktuation<br />

führe dazu, dass neue Mitarbeitende über zu wenig Kenntnisse und Erfahrung<br />

in Bezug auf die berufliche <strong>Rehabilitation</strong> verfügen. Teilweise komme es auch zu einer<br />

verspäteten Weiterleitung zur Anerkennungsprüfung. Dies insbesondere dann, wenn Mitarbeitende<br />

den Bedarf zunächst nicht erkennen und Kundinnen bzw. Kunden keine ausreichenden<br />

Angaben über ihren Gesundheitszustand machten. In einer Agentur bestand<br />

zwischen den Vermittlungsfachkräften und der Reha-Beratung Uneinigkeit darüber, welche<br />

Kriterien <strong>für</strong> die Anerkennung gelten würden, wobei die Vermittlungsfachkräfte die<br />

engere Auslegung der Reha-Beratung antizipierten. So gab es Fälle, in denen Vermittlungskräfte<br />

nach ihren Kriterien potenzielle Reha-Fälle identifizierten, sie aber nicht zur<br />

Prüfung an die Reha-Beratung weiterleiteten, da sie deren Ablehnung vorwegnahmen.<br />

Nur in seltenen Fällen erfolgte der Zugang zur Reha-Beratung innerhalb der Agentur <strong>für</strong><br />

<strong>Arbeit</strong> über die <strong>Arbeit</strong>svermittlerinnen und -vermittler Reha/SB oder über Dritte (wie andere<br />

<strong>Rehabilitation</strong>sträger oder aus stationären Einrichtungen der medizinischen <strong>Rehabilitation</strong>).<br />

Die Eingangszone bzw. das Service-Center wurden nur in zwei Fallstudien als Zugangsstation<br />

benannt. Kundinnen und Kunden bekämen sofort den Zugang zum Reha-<br />

Team, wenn nach Ausfüllen des so genannten „<strong>Arbeit</strong>spaketes“ ein Reha-Bedarf direkt<br />

ersichtlich ist, was jedoch die Ausnahme darstellt.<br />

In allen befragten Grundsicherungsstellen waren die Vermittlungsfachkräfte die wesentliche<br />

Zugangsstation zur Reha-Beratung. Lediglich in einer Grundsicherungsstelle fand die<br />

Identifikation von potenziellen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden darüber hinaus durch<br />

eine spezialisierte Fachkraft/Sachbearbeiterin statt, an die Kundinnen und Kunden zur<br />

Klärung weitergeleitet wurden, wenn die Vermittlungsfachkräfte sich bzgl. des potenziellen<br />

Reha-Bedarfs unsicher waren.<br />

Auch in den meisten Grundsicherungsstellen standen der großen Mehrheit der Vermittlungsfachkräfte<br />

keine systematischen, <strong>für</strong> alle Mitarbeitenden verbindlichen, Handlungsanleitungen<br />

zur Unterstützung der Identifikation eines möglichen Reha-Bedarfes zur Verfü-<br />

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