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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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sen die <strong>Rehabilitation</strong> häufiger aufgrund fehlender Mitwirkung oder fehlender Integrationsaussichten.<br />

Menschen mit einer geistigen Behinderung wechseln zu über 80 Prozent in eine WfbM. Von<br />

dem Großteil der jungen Menschen, die die <strong>Rehabilitation</strong> aufgrund fehlender Mitwirkung, aufgrund<br />

fehlender Integrationsaussichten oder durch die Rücknahme des Reha-Antrags verlässt,<br />

steht sechs Monate nach Ende der <strong>Rehabilitation</strong> jeder Vierte in einem Beschäftigungsverhältnis.<br />

Diese, ebenso wie die direkt nach der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> aufgenommenen Beschäftigungen,<br />

sind in einem Betrachtungszeitraum von 12 Monaten stabil.<br />

Bei Personen in der Wiedereingliederung zeigt sich ein deutlich unterschiedlicheres Bild. Vier von<br />

zehn beenden ihre <strong>Rehabilitation</strong> mit einem Übergang in Beschäftigung. Nur jeder Siebte beendet<br />

die <strong>Rehabilitation</strong> aufgrund fehlender Mitwirkung oder fehlender Integrationsaussichten. Auch hier<br />

unterscheiden sich die Gründe der Beendigung der <strong>Rehabilitation</strong> deutlich nach den Behinderungsarten.<br />

So zeigen Menschen mit körperlichen oder Sinnesbehinderungen mit über 50 Prozent die<br />

höchsten Anteile beim Übergang in Beschäftigung. Geistig behinderte Menschen sind nach Ende<br />

der <strong>Rehabilitation</strong> zu knapp zwei Dritteln in einer WfbM tätig. Bei Personen, die direkt in Beschäftigung<br />

abgehen, ist diese bei einem Großteil auch über einen Jahreszeitraum betrachtet stabil. Wird<br />

als Endegrund fehlende Mitwirkung/fehlende Integrationsaussichten oder Rücknahme des Reha-<br />

Antrags angegeben, sind nach sechs Monaten knapp 40 Prozent in Beschäftigung. Insgesamt<br />

scheinen Personen mit einer Behinderung des Stütz- und Bewegungsapparates gute Integrationschancen<br />

aufzuweisen, die auch nachhaltig scheinen.<br />

Auch die Befunde einer 2004 durchgeführten Studie zu <strong>Arbeit</strong>slosigkeit und Integrationschancen<br />

schwerbehinderter Menschen zeigen, dass ein Eingliederungserfolg wesentlich auch von Merkmalen<br />

der Behinderung abhängt (Schröder und Steinwede 2004).<br />

Die Heterogenität, die sich aus der Krankheitsgeschichte und dem Grad der behinderungsspezifischen<br />

Einschränkung ergibt, kann mit den Prozessdaten nur anhand der „Art der Behinderung“<br />

abgebildet werden. Diese sagt aber nichts über die Auswirkungen der Einschränkung aus, bspw. ob<br />

eine Person mit einer Behinderung des Stütz- und Bewegungsapparates im Rollstuhl sitzt oder<br />

andere körperliche Einschränkungen hat. Diese Auswirkungen können aber Einfluss sowohl auf die<br />

Wahl der Berufsausbildung (bei jungen Menschen) als auch auf die Auswahl der Weiterbildungsmaßnahme<br />

bei Erwachsenen haben. Auch geistige und vor allem psychische Behinderungen können<br />

unterschiedlich ausgeprägt sein und dementsprechend den Verlauf der <strong>Rehabilitation</strong> sowie<br />

die Integrationschancen auf dem <strong>Arbeit</strong>smarkt in unterschiedlicher Weise beeinflussen.<br />

Daneben sind in den Prozessdaten auch keine Informationen über weitere Merkmale (wie soziale<br />

Netzwerke oder motivationale Faktoren) vorhanden, die Einfluss sowohl auf die Teilnahme an einer<br />

Maßnahme als auch die Integration nach Ende der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> haben. Die grundlegende<br />

Problematik besteht somit darin, dass sowohl beobachtete als auch unbeobachtete Unterschiede<br />

zwischen den Teilnehmern Einfluss auf den Erfolg einer Maßnahme haben können, wobei<br />

gerade jene Einflussfaktoren als problematisch zu erachten sind, die anhand der Prozessdaten nicht<br />

kontrolliert werden können. Die fehlenden Gesundheitsinformationen können (in unterschiedlicher<br />

Intensität) aus zwei Datenquellen generiert werden, den Daten des Ärztlichen Dienstes (ÄD) der BA<br />

sowie aus einer Befragung:<br />

Zur Abklärung eines möglichen Status als beruflicher Rehabilitand wird der Ärztliche Dienst oder<br />

der Psychologische Dienst der BA eingeschaltet. In den Daten des Ärztlichen Dienstes der BA finden<br />

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