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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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8. Verbleib nach der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong><br />

Was kommt nach der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong> <strong>für</strong> die Absolventen? Und wie hoch ist der Anteil<br />

derjenigen, die direkt danach in eine Beschäftigung übergehen? Ist eine berufliche <strong>Rehabilitation</strong><br />

abgeschlossen, werden dabei vom <strong>Rehabilitation</strong>sberater oder –vermittler die Endegründe im Erfassungssystem<br />

vermerkt. Diese geben darüber Auskunft, in welchen Status ein Rehabilitand wechselt.<br />

Dabei ist Folgendes zu beachten: Oft wird der Reha-Fall erst dann als beendet angesehen und mit<br />

Endegrund „Beschäftigung“ in VerBIS eingetragen, wenn ein Rehabilitand ein Beschäftigungsverhältnis<br />

aufnimmt und dieses nach sechs Monaten noch besteht. Besteht dieses Beschäftigungsverhältnis<br />

nach sechs Monaten nicht mehr, gilt der <strong>Rehabilitation</strong>sfall als noch nicht integriert bzw.<br />

noch laufend und dementsprechend wäre kein Endegrund vermerkt.<br />

Weitere Abgangsgründe, die zum Stichtag (und nicht sechs Monate später) eingetragen werden,<br />

sind bspw. ein Übertritt in den Rentenbezug, das Auftreten längerer Krankheit oder der Übergang<br />

in medizinische <strong>Rehabilitation</strong>. Einige Rehabilitanden gehen auch in den <strong>Arbeit</strong>sbereich einer WfbM<br />

über. Diese Personen können mithilfe der vorliegenden Daten nicht weiterverfolgt werden. Des<br />

Weiteren wird im Endegrund vermerkt, ob eine Person einen Antrag zur Anerkennung als Rehabilitand<br />

zurücknimmt, oder wegen „fehlender Mitwirkung“ oder „fehlender Integrationsaussichten“<br />

ausscheidet. Unter „fehlender Mitwirkung“ wird in der Regel ein mehrmaliges Nicht-Nachkommen<br />

gewisser terminlicher Absprachen (z.B. Termin mit dem Vermittler wird mehrfach nicht eingehalten)<br />

verstanden. Beim Endegrund „Fehlende Integrationsaussichten“ wurde aus Sicht der Berater<br />

oder Vermittler alles getan, um eine Integration möglich zu machen. Sämtliche Maßnahmen wurden<br />

allerdings nicht erfolgreich absolviert, sodass keinerlei Integration stattfinden konnte.<br />

Für diese Analysen wurden folgende Bedingungen zugrunde gelegt: Sie beziehen sich nur auf bereits<br />

beendete Fälle. Personen, die in eine Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen übergegangen sind,<br />

wurden ausgeschlossen, da keine weiteren Informationen über ihren Verbleib vorliegen. Einbezogen<br />

wurden zudem nur die Fälle, die vor Juni 2010 beendet waren. 59 Zudem war eine Hierarchisierung<br />

der Zustände notwendig, da bestimmte Zustände parallel auftreten können (z.B. Beschäftigung +<br />

Beschäftigungszuschuss): Beschäftigung vor Maßnahme, Maßnahme vor <strong>Arbeit</strong>slosengeldbezug,<br />

<strong>Arbeit</strong>slosengeldbezug vor <strong>Arbeit</strong>slosengeld-II-Bezug, <strong>Arbeit</strong>slosengeld-II-Bezug vor sonstigen Zuständen<br />

(z.B. Krankheit) 60 . Für die folgenden Analysen wurde eine aktuellere Datenbasis (Datenrand<br />

Juli 2011) aufbereitet. 61 Um möglichst viele Rehabilitanden in die Analysen einzuschließen, beziehen<br />

sich die deskriptiven Auswertungen ausschließlich auf die Zugangskohorte 2007.<br />

59 Dies steht im Zusammenhang mit den Beschäftigungsmeldungen, die nur bis Ende 2010 in den Daten<br />

enthalten sind. Die sechs Monate Differenz zu diesem Datenrand der Beschäftigungsmeldungen sind in der<br />

Nachhaltigkeitsdefinition der Integration durch die berufliche <strong>Rehabilitation</strong> der BA begründet.<br />

60 Hierarchie gemäß der Anordnung in den Tabellen zum weiteren Verbleib.<br />

61 Dadurch verringert sich der Anteil noch laufender Fälle deutlich. Bei der hier betrachteten Zugangskohorte<br />

2007 ist somit nur noch ein Anteil von 32 Prozent nicht beendet.<br />

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