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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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6 Rolle der Fachdienste<br />

6.1 Untersuchungsgegenstand<br />

Zur Entscheidung, ob eine Behinderung im Sinne des § 19 SGB III vorliegt, sowie zur Abklärung<br />

des Leistungsbildes können die Vermittlungsfachkräfte und/oder die Reha-<br />

Beratung zusätzlich Fachgutachten durch die Fachdienste der BA einholen. 56 Diese Fachdienste<br />

können auch durch Grundsicherungsstellen beauftragt werden, sofern entsprechende<br />

Vereinbarungen vorliegen. 57<br />

Der Ärztliche Dienst bietet zur „wirtschaftlichen und bedarfsangepassten Auftragserledigung“<br />

58 verschiedene Dienstleistungen an. Beratungsdienstleistungen sind die sozialmedizinische<br />

Beratungssprechstunde (ohne Auftrag), die sozialmedizinische Fallbesprechung<br />

bezogen auf einen bestimmten Auftrag sowie Teamgespräche. Für gutachterliche<br />

Stellungnahmen stehen folgende Module zur Verfügung:<br />

• Gutachterliche Äußerung<br />

• Gutachten nach Aktenlage<br />

• Gutachten mit symptombezogener Untersuchung<br />

• Gutachten mit umfänglicher Untersuchung<br />

Welche Form der Begutachtung gewählt wird, hat der Ärztliche Dienst nach fachlichen und<br />

wirtschaftlichen Gesichtspunkten anhand der zur Verfügung stehenden Befundunterlagen<br />

und der fallspezifischen Fragestellungen (Zielfragen) durch die beauftragende Stelle (s. u.)<br />

zu entscheiden 59 . Vor der Einschaltung der Fachdienste zur (persönlichen) Begutachtung<br />

ist die Kundin bzw. der Kunde über die Notwendigkeit der Untersuchung aufzuklären. 60<br />

Der Psychologische Dienst bietet als unterstützende Dienstleistungen <strong>für</strong> die Vermittlungsfachkraft<br />

eine Fallbesprechung und eine gemeinsame Fallbearbeitung an. Begutachtende<br />

Dienstleistungen sind:<br />

• Die psychologische Auswahlbegutachtung<br />

• Die psychologische Begutachtung (auch von hochgradig Sinnesbeeinträchtigten)<br />

• Studienfeldbezogene Beratungs-Testserie 61<br />

56<br />

Vgl. BA (2010c): S. 8<br />

57<br />

Das Verfahren zur Beauftragung des Ärztlichen Dienstes richtete sich im Untersuchungszeitraum nach<br />

den Weisungen: HEGA 03/07 - 04 - Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Dienst - Regelung des Verfahrens<br />

und Ablösung der Fachanwendung coMed-AS durch VerBIS (link nicht mehr aktiv); HEGA 04/08 -<br />

19 - <strong>Arbeit</strong>shilfe zur Optimierung der Einschaltung des Ärztlichen Dienstes im SGB II; E- Mail-Info SGB<br />

III/SGB II vom 10.12.2008. Mit Wirkung vom 20.09.2011 tritt HEGA 09/11-11 – Praxisleitfaden zur Einschaltung<br />

der Fachdienste in Kraft.<br />

58<br />

Vgl. BA (2010a): S. 34<br />

59<br />

Vgl. BA (2010a): S. 33<br />

60<br />

Vgl. BA (2007): S. 1<br />

61<br />

BA (2010a): S. 34<br />

47

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