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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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ERGEBNISSE DER IMPLEMENTATIONSSTUDIE 1 UND DER BASISSTUDIE “REHA-<br />

PROZESSDATENPANEL” FÜR EINE WIRKUNGSANALYSE<br />

Abbildung 1: Datenbestände im Reha-Prozessdatenpanel<br />

Quelle: Dony et al. (2011), S. 41.<br />

Wie oben dargestellt, werden Leistungen zur Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben in besonderer Wei-<br />

se als Ersteingliederungsleistungen vergeben. Da der Erstkontakt zu diesem Kundenkreis<br />

bereits in der Schule beginnt und zugleich in der Regel keine erwerbsbiographischen In-<br />

formationen wie im Falle der Wiedereingliederung vorliegen, ist die Verwendung Berufsbe-<br />

ratungsstatistik (BB), die Informationen zur Ausbildungssuche enthält, und der Historik<br />

des VerBIS-Lebenslaufs eine aussichtsreiche Approximation. Lediglich hinsichtlich des<br />

Datenrands (30. September eines jeweils laufenden Jahres, vgl. Dony et al. (2011), S. 39)<br />

ergibt sich dann die Einschränkung, dass Informationen nach diesem Zeitpunkt mit einer<br />

besonderen Sorgfalt in die Analysen einzubeziehen sind.<br />

Ob das Reha-Prozessdatenpanel eine vollständig repräsentative Datenbasis anerkannter<br />

Reha-Fälle in den Rechtskreisen SGB II und SGB III ist, kann aus Dony et al. (2011) leider<br />

nicht abgeleitet werden. Als mögliche Einschränkung ist hierbei insbesondere die Einbin-<br />

dung von Informationen aus dem Bereich der zugelassenen kommunalen Träger zu nen-<br />

nen. Aufgrund der abweichenden operativen Verfahren zur Integration von Reha-Daten im<br />

Bereich der Bundesagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> und bei den zugelassenen kommunalen Träger wur-<br />

den diese „als Forschungsdaten noch nicht validiert und erschlossen“ (Dony et al., 2011,<br />

S. 42 Fußnote). Die Auslassung bezeichneter Information schränkt die Datenbasis insofern<br />

ein, dass sie repräsentativ <strong>für</strong> den Bereich der Bundesagentur <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> und die gemein-<br />

samen Einrichtungen ist. Inwiefern eine Übertragbarkeit der Informationen und Ergebnis-<br />

se auf die zugelassenen kommunalen Träger möglich ist, bleibt offen.<br />

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