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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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Potenzielle Rehabilitandinnen und Rehabilitanden im Rechtskreis SGB II erhalten ebenso<br />

wie im SGB III vorwiegend über die Berufsorientierung und -beratung der <strong>Arbeit</strong>sagentur<br />

Zugang zur Reha-Beratung. Die Identifikation des potenziellen Reha-Bedarfes erfolgt nur<br />

in Ausnahmefällen durch die U25- oder Vermittlungsteams der Grundsicherungsstellen,<br />

beispielsweise bei zugezogenen Kundinnen und Kunden oder Jugendlichen, die bereits<br />

Kontakt zur Reha-Beratung hatten, ein Verfahren jedoch zunächst abgelehnt oder abgebrochen<br />

haben.<br />

Identifizieren die Berufsberaterinnen und -berater der Agenturen oder die Vermittlungsfachkräfte<br />

der Grundsicherungsstellen im Beratungsgespräch einen potenziellen Handlungsbedarf<br />

erfolgt zur Abklärung die Beauftragung der Fachdienste. Bestätigen die Gutachten<br />

diese Vermutung, werden die Kundinnen und Kunden zur Anerkennungs- und Zuständigkeitsprüfung<br />

an die Reha-Beratung weitergeleitet.<br />

Zwei der befragten Grundsicherungsstellen forderten vor Beauftragung des Ärztlichen<br />

Dienstes Atteste bzw. Gutachten direkt von den Kundinnen und Kunden ein. Kommen sie<br />

der Aufforderung nicht nach, gelten sie (bis auf Weiteres) als nicht beeinträchtigt, auch<br />

wenn die Mitarbeitenden der Grundsicherungsstellen zuvor eine Beeinträchtigung vermuteten<br />

(und deshalb Atteste bzw. Gutachten einforderten). Durch dieses Vorgehen verzögert<br />

sich die Weiterleitung an die Reha-Beratung teils erheblich, da bei Fachärzten häufig<br />

Wartezeiten von einem halben Jahr bestehen.<br />

Konkrete Hilfsmittel zur Unterstützung der Identifikation stehen der Berufsberatung oder<br />

den Vermittlungsfachkräften der Grundsicherungsstellen nach Aussage der befragten Akteure<br />

nicht zur Verfügung. Lediglich in einer Grundsicherungsstelle existierte eine Checkliste,<br />

die zur Prüfung eines möglichen <strong>Rehabilitation</strong>sbedarfs eingesetzt wird.<br />

Die Sensibilisierung der Berufsberaterinnen und -berater der Agenturen sowie der Vermittlerinnen<br />

und Vermittler der Grundsicherungsstellen <strong>für</strong> das Erkennen potenzieller Reha-<br />

Bedarfe wurde in den Fallstudien unterschiedlich eingeschätzt. In den wenigsten Regionen<br />

seien die Mitarbeitenden ausreichend geschult und <strong>für</strong> die Identifikation potenzieller Rehabilitandinnen<br />

und Rehabilitanden hinreichend sensibilisiert. In der Mehrheit der in Fallstudien<br />

untersuchten Regionen muss davon ausgegangen werden, dass an diesen Zugangsstationen<br />

aufgrund mangelnder Kenntnisse nicht alle Personen, die von der Ausgangssituation<br />

Recht auf Zugang zur Reha-Beratung haben, identifiziert werden. Ein zweiter Problemkreis<br />

ist der Zeitpunkt der Identifikation. Es wurde darauf verwiesen, dass die Identifikation<br />

des potenziellen Handlungsbedarfes und Weiterleitung an die Reha-Beratung vielfach<br />

zu spät erfolge. Zu diesem Zeitpunkt, in der Regel im zweiten Schulhalbjahr der Abschlussklasse,<br />

sei die Mehrzahl der Maßnahmenplätze bereits belegt. Spielräume bezüglich<br />

der Entscheidung über die Weiterleitung von potenziellen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden<br />

an die Reha-Beratung bestehen nach Einschätzung der Akteure in der Erst-<br />

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