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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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ung ein erhöhtes Risiko, arbeitslos zu werden (Hradil und Schiener 2001). Die genannten Faktoren<br />

(niedriger Bildungsabschluss, erhöhtes <strong>Arbeit</strong>slosigkeitsrisiko, höherer Anteil im Erhalt von Rente/Pension;<br />

Altersstruktur) schlagen sich in einer insgesamt niedrigeren Erwerbsbeteiligung nieder.<br />

Im Vergleich zu nichtbehinderten Menschen ist zudem die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderung<br />

deutlich geringer (76 Prozent zu 50 Prozent; (Pfaff 2007b)). Nach gegenwärtigem Kenntnisstand<br />

sind Menschen mit Behinderung eher überproportional in niedrigeren Bildungs- und Einkommensschichten<br />

repräsentiert. Dies kann unter Umständen zu einer geringeren Teilhabequalität<br />

und Marginalisierungstendenzen führen, auf die mit Hilfe sozialer Sicherungssysteme im Rahmen<br />

rechtlicher Bestimmungen reagiert wird. Ein Teil dieses Systems ist die berufliche <strong>Rehabilitation</strong>. Sie<br />

stellt ein Gefüge sozialpolitischer Instrumente dar, um die Teilhabe behinderter Menschen am <strong>Arbeit</strong>sleben<br />

zu verbessern und greift im Zuge dessen in beide genannten gesellschaftlichen Teilbereiche<br />

– Bildung und <strong>Arbeit</strong>smärkte – ein, in denen behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen<br />

eher ungünstig situiert sind.<br />

1.2. Exklusions- und Inklusionsmuster<br />

In Zeiten des ökonomischen, politischen und demographischen Wandels wachsen die Risiken, aus<br />

den Teilbereichen der Gesellschaft ausgeschlossen zu werden. Denn trotz der Wachstumspotentiale<br />

im Bereich der Wirtschaft sind viele Menschen in Zukunft nicht mehr über die Erwerbsarbeit in die<br />

Gesellschaft inkludiert (aufgrund von Rationalisierungs- und Technologisierungsprozessen etc.),<br />

was zum Ausschluss aus weiteren Gesellschaftsbereichen führen kann. Die Inklusions- und Exklusionsregeln<br />

der Gesellschaftsbereiche sollen deswegen im Weiteren näher erläutert werden.<br />

Inklusion 14 und Exklusion in modernen Gesellschaften werden durch Organisationen vollzogen.<br />

Beispiele <strong>für</strong> Organisationen sind Unternehmen als Konkretisierung des Wirtschaftssystems bzw.<br />

des <strong>Arbeit</strong>smarktes und Schulen als Institutionen des Bildungssystems. Mit dem Gegensatzpaar<br />

Inklusion/Exklusion lassen sich gesellschaftliche Teilnahmebedingungen und -chancen, damit zugleich<br />

Teilnahmebegrenzungen und soziale Ausschlüsse von Individuen mit einer Behinderung beschreiben.<br />

Die Inklusionsregeln stehen in engem Zusammenhang mit der vorherrschenden Form<br />

der gesellschaftlichen Differenzierung. In vorindustriellen Gesellschaften entstand Inklusion/Exklusion<br />

primär durch die Zugehörigkeit zu einem der Teilsysteme (z.B. Segment, Stand) oder<br />

durch die Zugehörigkeit zu einer Schicht oder einem Stand (Bauer, Feudalherr). Mit dem Übergang<br />

zur industriellen Gesellschaften wird Inklusion vor allem durch die Partizipation an verschiedenen<br />

Teilsystemen hergestellt (also etwa dem Wirtschaftssystem, Erziehungssystem, politischen System,<br />

Gesundheitssystem, Rechtssystem etc.).<br />

Die Partizipation in verschiedenen Teilsystemen einer Gesellschaft kann dabei sowohl gleichzeitig<br />

als auch sequentiell erfolgen. Letzteres gilt insbesondere <strong>für</strong> das gesellschaftstypische<br />

Institutionensystem des Lebenslaufs (Kohli): Von der Kindheit über das Bildungssystem bis hin zur<br />

14 Der Begriff der Inklusion, wie er in vorliegendem Bericht verwendet wird, meint die Beseitigung von Barrieren,<br />

die einer vollen gesellschaftlichen Teilhabe entgegenstehen. Inklusion in die unterschiedlichen gesellschaftlichen<br />

Teilbereiche ist gleichsam als Voraussetzung <strong>für</strong> gesellschaftliche Teilhabe und Partizipation zu<br />

verstehen.<br />

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