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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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8.2.6 Maßnahmenauswahl <strong>für</strong> Kundinnen und Kunden des SGB II<br />

Als <strong>Rehabilitation</strong>sträger ist die Bundesagentur auch <strong>für</strong> die Feststellung des Reha-<br />

Bedarfes <strong>für</strong> Kundinnen und Kunden des SGB II und die Unterbreitung eines Maßnahmebzw.<br />

Eingliederungsvorschlages an die Grundsicherungsstellen verantwortlich. Ob sich die<br />

ausgewählten bzw. vorgeschlagenen Maßnahmen unterscheiden, je nachdem ob sie <strong>für</strong><br />

Kundinnen und Kunden des SGB II oder des SGB III erarbeitet wurden, ließ sich im Rahmen<br />

der Fallstudien nicht klären. Die befragten Reha-Beratungen gaben an, dass sie keine<br />

Unterschiede zwischen den Kundinnen und Kunden des SGB II und des SGB III machen<br />

würden, wenn diese dieselben Voraussetzungen haben. 119 Eine besondere Situation<br />

herrscht in zwei Agenturbezirken, in welchen die Reha-Beraterinnen und Reha-Berater der<br />

<strong>Arbeit</strong>sagentur Einblick in das zur Verfügung stehende Budget des Jobcenters haben. Mit<br />

diesen Mitteln wirtschaften sie nach eigenen Aussagen wie mit den eigenen Mitteln. 120<br />

Zur Abklärung des Maßnahmenbedarfes werden üblicherweise vorliegende Unterlagen<br />

eingesehen und ergänzende Telefonate geführt. Auf dieser Basis werden i. d. R. Vorabsprachen<br />

mit den <strong>Arbeit</strong>svermittlerinnen und -vermittlern getroffen. Ziel der informellen<br />

Absprachen ist die Herstellung eines Konsenses mit der Grundsicherungsstelle zur Übernahme<br />

des Maßnahmenvorschlages. Je nach Haushaltslage haben die Kunden des SGB<br />

II bei möglicherweise gleichem Leistungsbild dann weniger Chancen auf dieselbe LTA wie<br />

die Kunden des SGB III. Mit Bezug auf die Maßnahmenempfehlungen eines neuen Reha-<br />

Beraters formulierte ein Mitarbeiter einer Grundsicherungsstelle<br />

„ und dann haben wir damals mal gesagt, nein wir sind nur ein kleine<br />

ARGE, wir haben nur geringe Mittel und das kostet uns doch ein bisschen<br />

zu viel [...] jetzt, macht der Herr xyz das auch schon so, ich kann das<br />

eigentlich alles absegnen, was der macht [...].“ (JC Reha-FM 2)<br />

Es gibt Grundsicherungsstellen, die grundsätzlich die Vorschläge der Reha-Beratung<br />

übernehmen, und andere, die vor der Übernahme des Maßnahmenvorschlages prüfen, ob<br />

es nicht eine billigere Alternative gibt. Die Leitung einer Grundsicherungsstelle fasst die<br />

Kriterien <strong>für</strong> die Zustimmung zu einem Eingliederungsvorschlag so zusammen:<br />

„Erstens müssen meine Kolleginnen und Kollegen prüfen, ob die erforderlichen<br />

Haushaltsmittel vorhanden sind. Das ist in der Regel der Fall. Sie prüfen<br />

in diesem Zusammenhang aber auch, ob es Maßnahmen aus unserer<br />

Sicht gibt, die wirtschaftlicher erscheinen. Hier wird dann in Rücksprache<br />

mit dem Reha-Berater gegebenenfalls überprüft, ob die Maßnahmen, die<br />

119<br />

Eine Reha-Beratung formuliert: „Aber ich würde ihn nicht irgendwo in eine Schublade tiefer stecken. Das<br />

kann ich nicht. Weil ich meine, das hat einfach was mit der Menschenwürde zu tun. (RehaB 5)<br />

120<br />

Hierbei handelt es sich um zwei Agenturbezirke, in welchen eine sehr gute Kooperation zwischen Jobcenter<br />

und Agentur besteht, was sich auch in anderen Aspekten wie dem Absolventenmanagement äußert.<br />

79

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