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Berufliche Rehabilitation [PDF, 6MB] - Bundesministerium für Arbeit ...

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9 Absolventenmanagement<br />

9.1 Untersuchungsgegenstand<br />

Das Absolventenmanagement ist Bestandteil des „4 Phasen-Modells der Ausbildungs- und<br />

<strong>Arbeit</strong>svermittlung“ (4 PM AusbV und AV), das <strong>für</strong> den Bereich der beruflichen <strong>Rehabilitation</strong><br />

ergänzt wird um Reha-spezifische Aspekte (4 PM Reha). Terminiert wird die Handlungsstrategie<br />

„Absolventenmanagement“ bei der Wahl der Handlungsstrategie „<strong>Berufliche</strong><br />

(Teil-) Qualifikation realisieren“ und „Berufsabschluss erwerben“ – jedoch nicht, wenn als<br />

Handlungsstrategie das Ziel „Berufsausbildung vorbereiten“ ausgewählt wurde. 136<br />

Das Absolventenmanagement der BA umfasst die Begleitung und Betreuung während der<br />

Maßnahmenteilnahme und bei der <strong>Arbeit</strong>splatzsuche, sowie die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses.<br />

137 Hierzu arbeiten die Reha-Beratung und/oder Vermittlungsfachkräfte<br />

(Reha) unter Einbeziehung von Bildungsträgern und ggf. mit dem <strong>Arbeit</strong>geber-<br />

Service (AG-S) zusammen. Im Rahmen eines agenturinternen Konzeptes zum Absolventenmanagement<br />

sind „dokumentierte Gespräche in ausreichendem Abstand vor Maßnahmenende<br />

(regelmäßig drei Monate) und unmittelbar nach Maßnahmenende“ vorzusehen.<br />

138 Des Weiteren sind Eingliederungsvereinbarungen zu treffen und deren Einhaltung<br />

in regelmäßigen Gesprächen zu überprüfen. Die Kontaktdichte richtet sich nach den individuellen<br />

Unterstützungserfordernissen. Zusätzlich wird geprüft, ob weitere behinderungsbedingte<br />

Unterstützungsleistungen <strong>für</strong> eine nachhaltige Integration in den <strong>Arbeit</strong>smarkt<br />

erforderlich sind. 139<br />

Der Prozess der Integration in der Ersteingliederung endet dem 4 PM Reha zufolge mit<br />

der nachhaltigen Einmündung in den <strong>Arbeit</strong>smarkt. Das Erreichen des Ausbildungsziels<br />

stellt in diesem Zusammenhang lediglich ein Zwischenziel dar. 140 In der Wiedereingliederung<br />

endet die Integrationsverantwortung mit dem Erreichen eines stabilen Beschäftigungsverhältnisses.<br />

Ein Reha-Verfahren kann erfolgreich beendet werden, „wenn sechs<br />

Monate nach der <strong>Arbeit</strong>saufnahme der tatsächliche Eingliederungserfolg durch den Reha-<br />

Berater geprüft und bestätigt ist.“ 141<br />

Die Verantwortung im Absolventenmanagement ist jedoch nach Rechtskreisen unterschiedlich<br />

verteilt: Für Kundinnen und Kunden aus dem SGB III steuert die Reha-Beratung<br />

die Vermittlungsbemühungen und bleibt Ansprechpartnerin bis zur dauerhaften Integration.<br />

142 Für die Kundinnen und Kunden aus dem SGB II mit dem Status erwerbsfähiger<br />

Leistungsberechtigter (eLb) liegt die Integrationsverpflichtung bei den jeweiligen Grundsi-<br />

136<br />

Vgl. BA (2010a): S. 22<br />

137<br />

Vgl. BA (2010c): S.14<br />

138<br />

BA (2010a): S. 22<br />

139<br />

Vgl. BA (2010c): S.13<br />

140<br />

Ebda<br />

141<br />

Vgl. BA (2008a)<br />

142<br />

Vgl. BA (2010c): S.14 f<br />

93

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