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Geschäftsbericht und Rechnung 2008 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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Massnahme 2.3. Schaffung einer klaren Rechtsgr<strong>und</strong>lage (Polizeigesetz <strong>und</strong> dessen<br />

Verordnung)<br />

Stand Planmässig<br />

Kommentar Das Polizeigesetz wird im Jahr 2009 zusammen mit der vom <strong>Kanton</strong>srat<br />

noch zu genehmigenden Verordnung in Kraft gesetzt.<br />

Legislaturziel 3. Optimierung der Verkehrssicherheit<br />

Massnahme 3.1. Mit präventiven, repressiven <strong>und</strong> technischen Massnahmen sind die<br />

kantonalen Möglichkeiten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auszuschöpfen.<br />

Stand Planmässig<br />

Kommentar Die <strong>Kanton</strong>spolizei hat wie in den Vorjahren diverse Präventionskampagnen<br />

<strong>und</strong> gezielte Verkehrskontrollen durchgeführt. Die sorgfältige Auswertung<br />

der Verkehrsunfallstatistik dient auch der Ergreifung technischer Massnahmen.<br />

Massnahme 3.2. Einführung eines Qualitätssicherungssystems im Bereich Fahrzeugprüfungen<br />

Stand Planmässig<br />

Kommentar Im Strassenverkehrsamt wird das Qualitätssicherungssystem laufend überprüft<br />

<strong>und</strong> verbessert. 2009 wird eine vollständige Rezertifizierung durch -<br />

geführt.<br />

Massnahme 3.3. Umsetzung von diversen Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes<br />

<strong>und</strong> dessen Ausführungsverordnungen<br />

Stand Planmässig<br />

Kommentar Mitarbeitende werden kontinuierlich bezüglich Änderungen des Stras -<br />

senverkehrsgesetzes <strong>und</strong> dessen Ausführungsverordnungen informiert <strong>und</strong><br />

weitergebildet.<br />

Massnahme 3.4. Auswertung Verkehrsunfallstatistik (VUSTA 2)<br />

Stand Planmässig<br />

Kommentar Bei der <strong>Kanton</strong>spolizei erfolgt die Auswertung der Verkehrsunfallstatistik<br />

kontinuierlich <strong>und</strong> dient der Eruierung von sogenannten Unfallschwerpunkten<br />

<strong>und</strong> als Beurteilungsgr<strong>und</strong>lage für die Ergreifung weiterer verkehrspolizeilicher<br />

Massnahmen.<br />

Legislaturziel 4. Verursachergerechte Besteuerung von Motorfahrzeugen<br />

Massnahme 4.1. Revision des Verkehrsabgabengesetzes (im Rahmen der Überprüfung<br />

des gesamten Strassenfinanzierungskonzeptes durch die Volkswirtschaftsdirektion)<br />

Stand Planmässig<br />

Kommentar Die Revision des Verkehrsabgabengesetzes ist mit der Vorlage der Volks -<br />

wirtschaftsdirektion (Strassenfinanzierung/Revision Strassengesetz) ge -<br />

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