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Geschäftsbericht und Rechnung 2008 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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8710 Liegenschaftenerfolg<br />

Hauptereignisse<br />

Die Leistungsgruppe 8710, Liegenschaftenerfolg, setzt sich aus den Leistungsgruppen 4200, Liegenschaftenverwaltung,<br />

<strong>und</strong> 4940, Liegenschaftenerfolg, der Finanzdirektion zusammen. Die Mitarbeiter der<br />

Leistungsgruppe 4200 wurden in die Leistungsgruppe 8700, Immobilienamt, integriert. Die Liegenschaften<br />

des ehemaligen Fluglärmfonds, bisher in der Leistungsgruppe 8700, wurden ebenfalls in Leistungsgruppe<br />

8710 transferiert.<br />

Fluglärm<br />

Die Abteilung Landerwerb des Immobilienamtes vertritt den <strong>Kanton</strong> in den Fluglärmentschädigungsverfahren,<br />

die gegen die Flughafen <strong>Zürich</strong> AG <strong>und</strong> den <strong>Kanton</strong> geführt werden. Das B<strong>und</strong>esgericht hat im<br />

Jahr <strong>2008</strong> in 18 Pilotfällen für die Entschädigung von fluglärmbedingten Minderwerten bei selbstgenutztem<br />

Wohneigentum sowie bei Ertragsliegenschaften <strong>und</strong> bei Bauland entschieden. Bei selbstgenutzten<br />

Liegenschaften wie Einfamilienhäusern <strong>und</strong> Stockwerkeigentum hat es eine Entschädigungspflicht<br />

bejaht <strong>und</strong> das entwickelte Minderwertbewertungsmodell «MIFLU» anerkannt. Weitere Fälle<br />

wurden zur Ermittlung des fluglärmbedingten Minderwerts an die Vorinstanz zurückgewiesen oder die<br />

erhobenen Forderungen wurden abgewiesen. Dadurch ist die Rechtslage soweit geklärt worden, dass die<br />

Flughafen <strong>Zürich</strong> AG <strong>und</strong> der <strong>Kanton</strong> mit den ersten anspruchsberechtigten Eigentümern Entschädigungsvereinbarungen<br />

abschliessen können. Mit RRB Nr.1959/<strong>2008</strong> hat der <strong>Regierungsrat</strong> 319 Mio. Franken<br />

als Vorfinanzierung für die Auszahlung von Fluglärmentschädigungen bewilligt <strong>und</strong> die Baudirektion<br />

ermächtigt, Entschädigungsvereinbarungen <strong>und</strong> nicht letztinstanzliche Entschädigungsentscheide für<br />

alte Lärmverbindlichkeiten im Einzelfall oder im Paket zu genehmigen.<br />

Schloss Laufen<br />

Der <strong>Regierungsrat</strong> hat im April für die Instandstellung <strong>und</strong> Attraktivitätssteigerung des Schlosses Laufen<br />

einen Objektkredit von 12,1 Mio. Franken bewilligt, der Massnahmen für ein Besucherzentrum mit Souvenirshop<br />

<strong>und</strong> Imbiss, einen Kinderspielplatz, eine neue Ausstellung im Nordtrakt, eine Doppelaufzugsanlage,<br />

einen hindernisfreien Belvedereweg <strong>und</strong> die Renovation der Zugangswege zum Rheinfall<br />

umfasst. Mitte November erfolgte die Schliessung der Anlage <strong>und</strong> die ein Jahr dauernden Bauarbeiten<br />

wurden in Angriff genommen. Für den Neubetrieb der Tourismusdestination Schloss Laufen wird in<br />

einem öffentlichen Betreiberauswahlverfahren ein geeignetes Unternehmen ermittelt, welches die<br />

Gesamtanlage wirtschaftlich erfolgreich führen kann <strong>und</strong> dazu beiträgt, das Naturschauspiel Rheinfall<br />

auch in Zukunft als Top-Destination für den Tourismus zu erhalten. Der endgültige Zeitpunkt der Wiedereröffnung<br />

hängt sowohl vom Baufortschritt als auch von den Vorstellungen des zukünftigen Päch ters<br />

ab. Dieser wird nach Abschluss des Auswahlverfahrens im Februar/März 2009 aus insgesamt sechs<br />

Bewerbungen mit Geschäfts- bzw. Wohnsitz in den <strong>Kanton</strong>en <strong>Zürich</strong> <strong>und</strong> Schaffhausen bestimmt.<br />

Laufende Aufgaben<br />

A1<br />

Aufgabe/Kommentar<br />

Sicherstellung des staatlichen Liegenschaftenverkehrs: Akquisition/Veräusserung/Rechtseinräumung<br />

A2 Strategische Liegenschaftenbewirtschaftung, einschliesslich Betreuung Bauvorhaben<br />

A3 Raumbeschaffung in nichtstaatlichen Liegenschaften für kantonale Amtsstellen<br />

A4 Darstellung von Aufwand <strong>und</strong> Ertrag aus der Bewirtschaftung, Akquisition <strong>und</strong> Veräusserung von Liegenschaften

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