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Geschäftsbericht und Rechnung 2008 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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3500 Sozialamt<br />

Hauptereignisse<br />

Das Berichtsjahr war das erste Jahr der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs <strong>und</strong> der Aufgabenteilung<br />

zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> <strong>Kanton</strong>en (NFA). Mit dem neuen Gesetz über Einrichtungen für invalide<br />

Personen (IEG) <strong>und</strong> dem angepassten Zusatzleistungsgesetz (ZLG) bestehen seit dem 1. Januar die<br />

rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen für die Umsetzung im Sozialbereich. Zudem ist der <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> per 1. Januar<br />

der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) beigetreten, welche die Finanzierung<br />

ausserkantonaler Heimaufenthalte gewährleistet. Im Bereich der Öffentlichen Sozialhilfe waren die<br />

Schwerpunkte die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes sowie die Weiterentwicklung der Interinstitutionellen<br />

Zusammenarbeit (IIZ). Im Weiteren galt es, die Einführungsgesetzgebung zum neuen B<strong>und</strong>es -<br />

gesetz über die Familienzulagen zu erarbeiten. Weitere Schwerpunkte der Arbeit waren die Gewährleis -<br />

tung ausreichender Unterbringungsplätze für die vom B<strong>und</strong> den <strong>Kanton</strong>en zugewiesenen Asylsuchenden,<br />

nachdem die Zuweisungen seit Mitte Jahr stark zu steigen begannen, sowie die Gewährung von Nothilfe<br />

für Personen mit einem rechtskräftig abgewiesenen Asylgesuch oder einem Gesuch, auf welches nicht<br />

eingetreten worden war.<br />

Laufende Aufgaben<br />

Aufgabe/Kommentar<br />

A1 Vollzug der kantonalen Aufgaben im Sozialwesen (Beratung, Unterstützung, Beaufsichtigung <strong>und</strong> Koordination der<br />

Gemeinden)<br />

A2 Vollzug des B<strong>und</strong>esgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger <strong>und</strong> die Koordination der Asylfürsorge<br />

A3 Ausrichtung von Beiträgen an die Gemeinden für die Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen <strong>und</strong> Beihilfen)<br />

Im Berichtsjahr wurden erstmals neben Ergänzungsleistungen <strong>und</strong> Beihilfen auch die im Rahmen der Umsetzung der<br />

NFA geschaffenen kantonalen Zuschüsse ausgerichtet.<br />

A4 Durchführung des Kinderzulagengesetzes<br />

A5 Bewilligung <strong>und</strong> Subventionierung von Heimen <strong>und</strong> Einrichtungen für Erwachsene<br />

Im Berichtsjahr wurden erstmals die bisherigen Leistungen der IV, welche die <strong>Kanton</strong>e mit der NFA zu gewährleisten<br />

haben, an die Invalideninstitutionen ausgerichtet.<br />

Entwicklungsschwerpunkte<br />

S i c h e r h e i t s d i r e k t i o n<br />

Leistungsgruppen<br />

Entwicklungsschwerpunkt/Kommentar bis<br />

E1 Planung <strong>und</strong> Umsetzung der Änderungen des B<strong>und</strong>es im Asylbereich (Sozialhilfestopp,<br />

Asylgesetzrevision)<br />

Es sind dies insbesondere die Umsetzung des Sozialhilfestoppes <strong>und</strong> die Ausrichtung von Nothilfe,<br />

der Integrationsprogramme für Personen mit voraussichtlich längerem Aufenthalt in der Schweiz<br />

sowie ein neues Abrechnungswesen. Die Umsetzungsarbeiten werden im Jahr 2009<br />

fortgeführt (LZ RR 14/1). <strong>2008</strong><br />

E2 Einführung der kantonalen Gesetzgebung zur Umsetzung des B<strong>und</strong>esgesetzes über die<br />

Familienzulagen<br />

Am 20. August <strong>2008</strong> hat der <strong>Regierungsrat</strong> die Einführungsverordnung zum B<strong>und</strong>esgesetz über die<br />

Familienzulagen erlassen, welche am 1. Januar 2009 in Kraft tritt <strong>und</strong> gilt, bis die endgültige<br />

gesetzliche Regelung in Kraft tritt. Der <strong>Kanton</strong>srat wird das kantonale Einführungsgesetz 2009<br />

verabschieden. 2009<br />

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