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Geschäftsbericht und Rechnung 2008 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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65/2007 Ausnützungsbonus für Neubauten mit Minergie-P-Standard<br />

23. Juni <strong>2008</strong> (Postulat Maria Rohweder-Lischer, Uetikon am See, Lilith Claudia Hübscher (Winterthur,<br />

<strong>und</strong> Peter Weber, Wald). Der <strong>Regierungsrat</strong> wird ersucht, das Planungs- <strong>und</strong> Baugesetz mit der nächsten<br />

Teilrevision wie folgt zu ergänzen:<br />

1 Gr<strong>und</strong>stücke, auf denen Neubauten nach Minergie-P-Standard erstellt werden, erhalten einen zusätzlichen<br />

Ausnützungsbonus von fünf Prozent (eine Ausnützungsziffer von 30 Prozent erhöht sich bei -<br />

spiels weise auf 35 Prozent). Bei anderen Ausnützungs-Bemessungsarten wie Baumassenziffer usw. sollen<br />

die Erleichterungen sinngemäss angewendet werden.<br />

2 Dieser Zusatzbonus gilt so lange, bis mit übergeordneten, verschärften Wärmdämmvorschriften die<br />

gleichen Reduktionsziele erreicht werden.<br />

Bis zur Inkraftsetzung oben erwähnter Ergänzungen wird der <strong>Regierungsrat</strong> ersucht, Gemeinden, die in<br />

ihrer Bauordnung Anreizinstrumente zur Förderung des Minergie-P-Baus gewähren möchten, wohlwollend<br />

<strong>und</strong> beratend zu unterstützen.<br />

Bericht <strong>und</strong> Antrag sind in Vorbereitung.<br />

62/<strong>2008</strong> MINERGIE-P-Standards für alle Neubauprojekte des <strong>Kanton</strong>s, mindestens MINERGIE-Standard für<br />

Gebäudeerneuerungen<br />

23. Juni <strong>2008</strong> (Motion Monika Spring, <strong>Zürich</strong>, Michèle Bättig, <strong>Zürich</strong>, <strong>und</strong> Patrick Hächler, Gossau).<br />

Der <strong>Regierungsrat</strong> wird beauftragt, alle vom <strong>Kanton</strong> finanzierten Neubauten mindestens im MINERGIE-<br />

P-Standard zu projektieren <strong>und</strong> für Gebäudesanierungen mindestens den MINERGIE-Standard anzuwenden.<br />

Diese Standards sind in der Immobilien-Verordnung festzuschreiben. Die Anforderungen gelten<br />

auch für PPP-Projekte. Abweichungen sind zu begründen.<br />

Prüfung<br />

77/2007 Anreize für nachhaltiges Bauen<br />

23. Juni <strong>2008</strong> (Motion Heidi Bucher-Steinegger, Lucius Dürr, <strong>Zürich</strong>, <strong>und</strong> Hans Egloff, Aesch). Der <strong>Regierungsrat</strong><br />

wird aufgefordert, das Steuergesetz so zu ändern, dass Investitionen in Altbauten, welche eine<br />

deutliche CO2-Reduktion bewirken <strong>und</strong> mit erneuerbaren Energieträgern erreicht werden, als doppelte<br />

Investition vom Ertrag oder während zehn Jahren als doppelte Amortisation abgezogen werden können<br />

(Liegenschaften-Bruttoertrag).<br />

Bericht <strong>und</strong> Antrag sind in Vorbereitung.<br />

109/<strong>2008</strong> Lockerung der Bewilligungspflicht für Solaranlagen<br />

30. Juni <strong>2008</strong> (Motion Michèle Bättig, <strong>Zürich</strong>, Patrick Hächler, Gossau, <strong>und</strong> Stefan Dollenmeier, Rüti).<br />

Der <strong>Regierungsrat</strong> wird eingeladen, im Sinne von Art. 106 der <strong>Kanton</strong>sverfassung, die gesetzlichen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen so zu revidieren, dass vorhandene Hürden beim Erstellen von Solaranlagen abgebaut werden.<br />

Solaranlagen sind gr<strong>und</strong>sätzlich überall dort zuzulassen, wo sie keine übergeordneten Bauvorschriften<br />

verletzen. Die Bewilligungspflicht innerhalb der Bauzone gilt nur noch für<br />

– Anlagen grösser als 35 m2 ;<br />

– Anlagen auf Dächern von denkmalgeschützten Bauten;<br />

– Anlagen innerhalb geschützter Ortsbilder.<br />

Prüfung

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