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Geschäftsbericht und Rechnung 2008 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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Spitalplanung 2012<br />

Das B<strong>und</strong>esgesetz über die Krankenversicherung wurde am 21. Dezember 2007 (mit gestaffelten Inkraftsetzungsterminen<br />

ab 1. Januar 2009) unter dem Titel «Spitalfinanzierung» revidiert, wobei die Verpflichtung<br />

der <strong>Kanton</strong>e zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Spitalplanung unverändert beibehalten<br />

wurde. Die Revision sieht unter anderem vor, dass die <strong>Kanton</strong>e ihre Spitalplanungen koordinieren müssen,<br />

da sich die Wahlfreiheit der Patientinnen <strong>und</strong> Patienten ab 2012 nicht mehr auf die auf der Liste des<br />

Wohnkantons figurierenden Spitäler beschränkt, sondern sämtliche Listenspitäler aller <strong>Kanton</strong>e umfassen<br />

wird. Die Ges<strong>und</strong>heitsdirektion suchte bereits im Berichtsjahr die Kooperation mit denjenigen <strong>Kanton</strong>en,<br />

mit denen schon heute ein wesentlicher Patientenaustausch besteht oder ein solcher inskünftig<br />

aufgr<strong>und</strong> der Liberalisierung der Spitalfreizügigkeit zu erwarten ist. Die Planung wird dementsprechend<br />

sowohl das in ausserkantonalen Spitälern für die <strong>Kanton</strong>sbevölkerung als auch das innerkantonal für Einwohnerinnen<br />

<strong>und</strong> Einwohner anderer <strong>Kanton</strong>e erbrachte Leistungsvolumen mit einbeziehen. Bei der Versorgungsplanung<br />

verpflichtet die KVG-Revision die <strong>Kanton</strong>e verstärkt zur Berücksichtigung von Qualität<br />

<strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit. Die neuen Bestimmungen des KVG zur Spitalfinanzierung treten am 1. Januar<br />

2012 in Kraft. Aufgr<strong>und</strong> des engen inneren Zusammenhangs zwischen Spitalplanung <strong>und</strong> Spitalfinanzierung<br />

ist es sinnvoll, den Abschluss der neuen Spitalplanung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der<br />

neuen Spitalfinanzierung (DRG) zu terminieren. Der <strong>Regierungsrat</strong> beauftragte daher am 2. Juli die<br />

Ges<strong>und</strong>heitsdirektion, das Projekt für eine neue Spitalplanung 2012 sofort in Angriff zu nehmen. Das<br />

Projekt gliedert sich in folgende drei Etappen:<br />

In einer ersten Etappe werden die bisherige Nachfrageentwicklung abgebildet, der zukünftige<br />

Bedarf ermittelt <strong>und</strong> in einem Versorgungsbericht zusammengefasst, zu dem eine breite Vernehmlassung<br />

vorgesehen ist. In der zweiten Etappe werden die zur Bedarfsdeckung infrage kommenden <strong>und</strong> sich hierfür<br />

interessierenden Spitäler evaluiert, mögliche Varianten analysiert <strong>und</strong> darauf aufbauend entsprechende<br />

Leistungsaufträge vorbereitet. Die Ergebnisse werden in einem Strukturbericht zusammen -<br />

gefasst, zu dem ebenfalls eine Vernehmlassung vorgesehen ist. In der dritten Etappe soll dann die neue<br />

Akutspitalliste mit den ab 1. Januar 2012 zugelassenen Leistungserbringern verabschiedet werden.<br />

Noch im Berichtsjahr wurde ein Informationsbrief an alle Spitäler auf den Zürcher Spitallisten A<br />

<strong>und</strong> B bezüglich der Teilnahmebedingungen an der Evaluation versandt <strong>und</strong> ein interdisziplinäres Projektteam<br />

rekrutiert. Die Ges<strong>und</strong>heitsdirektion verfolgt die Spitalplanungen in den anderen <strong>Kanton</strong>en <strong>und</strong><br />

arbeitet mit einzelnen <strong>Kanton</strong>en zusammen. Darüber hinaus setzte sie sich im Berichtsjahr bereits im<br />

Rahmen verschiedener Arbeitsgruppen der Ges<strong>und</strong>heitsdirektorenkonferenz (GDK) intensiv <strong>und</strong> vernetzt<br />

mit den neuen gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen auseinander, unter anderem zur Erarbeitung von Vorschlägen der<br />

GDK für schweizweite Empfehlungen zu den neuen Spitallisten. In die Prüfung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten<br />

der neuen gesetzlichen Planungsvorgaben sind auch die damit zusammenhängenden<br />

Fragestellungen der Spitalfinanzierung, der Wirtschaftlichkeitsprüfung, der Tarifierung, des Einbezugs<br />

der Investitionskosten in die Fallpauschalen (DRG) <strong>und</strong> der Qualitätssicherung in den Spitälern einbezogen.

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