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Geschäftsbericht und Rechnung 2008 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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8510 Altlasten<br />

Leistungsgruppen<br />

B a u d i r e k t i o n<br />

Hauptereignisse<br />

Nach einem planmässigen Verlauf der Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken ereignete sich am<br />

26. Juni <strong>2008</strong> ein Brand in der Abbauhalle. Durch die nachfolgenden Untersuchungen <strong>und</strong> wegen der<br />

Anpassung des Rückbauprozesses konnten erste Arbeiten erst im Januar 2009 wieder aufgenommen<br />

werden. Wie weit sich dieser Vorfall auf das Terminprogramm <strong>und</strong> die Kosten auswirken wird, kann erst<br />

im vierten Quartal 2009 ausgewertet werden.<br />

Auf der Höhe der Kläranlage in Thalwil befinden sich auf dem Gr<strong>und</strong> des <strong>Zürich</strong>sees Verschmutzungen<br />

mit teerhaltigen Gaswerkrückständen. Verursacht wurden diese vom ehemaligen Gaswerk, das<br />

von 1898 bis 1930 im Bereich der heutigen Kläranlage betrieben wurde. Zum Schutz des <strong>Zürich</strong>sees als<br />

wichtigstes Trinkwasserreservoir für den Grossraum <strong>Zürich</strong> ist eine Sanierung der Rückstände trotz<br />

erheblichem Aufwand unabdingbar. Gemäss Umweltschutzgesetz steht der <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> als Gr<strong>und</strong>eigentümer<br />

des <strong>Zürich</strong>sees in erster Linie in der Verantwortung. Für die Sanierung hatte der <strong>Regierungsrat</strong><br />

bereits im Jahr 2007 einen Kredit von 8,6 Mio. Franken bewilligt. Über die Aufteilung der Kosten zwischen<br />

dem <strong>Kanton</strong> <strong>und</strong> der Gemeinde Thalwil konnte eine Einigung erzielt werden.<br />

Laufende Aufgaben<br />

Aufgabe/Kommentar<br />

A1 01.01.2007: Erweiterung der Leistungsgruppe «Sondermülldeponie Kölliken» zu «Altlasten».<br />

A2 In dieser Leistungsgruppe werden die Verpflichtungen des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> im Zusammenhang mit der Untersuchung <strong>und</strong><br />

Sanierung von Altlasten im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung aufgeführt. Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes<br />

sind auf den 1. November 2006 neue Bestimmungen in Kraft getreten, wonach der <strong>Kanton</strong> unter bestimmten<br />

Bedingungen nicht nur als Verhaltens- oder Zustandsstörer Kosten zu tragen hat. Neu fallen für den <strong>Kanton</strong> auch sogenannte<br />

Ausfallkosten an, wenn die Verursacher nicht ermittelt werden können oder zahlungsunfähig sind. In der Leis -<br />

tungsgruppe Altlasten werden neben den Verpflichtungen für die Sanierung der Altlast in Kölliken auch die Verpflichtungen<br />

des <strong>Kanton</strong>s aus der USG-Revision geführt. Beide Bereiche werden separat ausgewiesen.<br />

A3 Die Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) stellt eine Altlast dar, die aufgr<strong>und</strong> des Umwelt- <strong>und</strong> des Gewässerschutzgesetzes<br />

sowie der Altlasten-Verordnung des B<strong>und</strong>es zu sanieren ist. Der <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> bildet zusammen mit dem <strong>Kanton</strong><br />

Aargau, der Stadt <strong>Zürich</strong> <strong>und</strong> der Basler Chemischen Industrie das Konsortium SMDK. Mit Beschluss Nr. 5154/1977 hat<br />

der <strong>Regierungsrat</strong> der Gründung des Konsortiums zugestimmt. Die Beteiligung von 41,67% an der einfachen Gesellschaft<br />

SMDK ist massgeblich für den Anteil, den der <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> an die Kosten zur Sanierung der Deponie zu tragen<br />

hat.<br />

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