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Geschäftsbericht und Rechnung 2008 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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Legislaturziele<br />

G e s u n d h e i t s d i r e k t i o n<br />

Legislaturziele<br />

Die Ges<strong>und</strong>heitsdirektion ist zuständig für die Massnahmen 1.1, 1.2, 7.6, 14.2 <strong>und</strong> 17.1 bis 17.6 der Legislaturziele<br />

des <strong>Regierungsrat</strong>es. Im <strong>Regierungsrat</strong>steil wird über den Stand der Umsetzung dieser Legislaturziele<br />

berichtet. Im vorliegenden Kapitel erfolgt die Berichterstattung zu den besonderen Legislaturzielen<br />

der Ges<strong>und</strong>heitsdirektion.<br />

Legislaturziel 1. Interessenwahrung bei der Konzentration der hochspezialisierten<br />

Medizin<br />

Massnahme 1.1. Interkantonale Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin<br />

Stand Planmässig<br />

Kommentar Das Gesetz über den Beitritt des <strong>Kanton</strong>s <strong>Zürich</strong> zur Interkantonalen Vereinbarung<br />

über die hochspezialisierte Medizin vom 14. März <strong>2008</strong> wurde<br />

vom <strong>Kanton</strong>srat am 1. Dezember <strong>2008</strong> mit 133 Ja-Stimmen gegen 2 Nein-<br />

Stimmen bei 0 Enthaltungen genehmigt.<br />

Massnahme 1.2. In der hochspezialisierten Medizin eine kantonale Gesamtstrategie<br />

mit Schwerpunktbildungen entwickeln (LZ RR 1.1)<br />

Stand Planmässig<br />

Kommentar Vgl. Legislaturziele des <strong>Regierungsrat</strong>es<br />

Massnahme 1.3. In die strategischen Schwerpunktbereiche der hochspezialisierten<br />

Medizin gezielt investieren (LZ RR 1.2)<br />

Stand Planmässig<br />

Kommentar Vgl. Legislaturziele des <strong>Regierungsrat</strong>es<br />

Legislaturziel 2. Festlegung der Übernahme der Verantwortlichkeit des Staates unter<br />

Wahrung der Eigenverantwortung des Menschen<br />

Massnahme 2.1. Wahrung der individuellen Eigenverantwortung bei der Rechtsetzung<br />

Stand Planmässig<br />

Kommentar Die Wahrung der individuellen Eigenverantwortung beim Festlegen der Verantwortlichkeit<br />

des Staates ist eine dauernde Handlungsmaxime, die insbesondere<br />

bei der Rechtsetzung im ganzen Zuständigkeitsbereich der Ges<strong>und</strong>heitsdirektion<br />

zu beachten ist (siehe auch Leistungsgruppen 6000 <strong>und</strong><br />

6100). Im Weiteren dienen Massnahmen der Prävention <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />

der Stärkung der individuellen Eigenverantwortung (siehe auch<br />

Legislaturziele des <strong>Regierungsrat</strong>es 14.2 <strong>und</strong> 17.4 sowie Legislaturziel der<br />

Direktion 3).<br />

Legislaturziel 3. Stärkung von Ges<strong>und</strong>heitsförderung <strong>und</strong> Prävention im Zuständigkeitsbereich<br />

der Ges<strong>und</strong>heitsdirektion<br />

Massnahme 3.1. Konzept zur Prävention <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung im <strong>Kanton</strong><br />

<strong>Zürich</strong>: Massnahmen zur Konzeptumsetzung<br />

Stand Planmässig<br />

Kommentar Das Schwerpunktprogramm «Betriebliche Ges<strong>und</strong>heitsförderung» wurde<br />

abgeschlossen. Ein mögliches Schwerpunktprogramm zur Prävention psychischer<br />

Krankheiten ist in Vorbereitung.<br />

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