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Geschäftsbericht und Rechnung 2008 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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6700 Beiträge an Krankenkassenprämien<br />

G e s u n d h e i t s d i r e k t i o n<br />

Leistungsgruppen<br />

Hauptereignisse<br />

Der <strong>Kanton</strong> richtete im Berichtsjahr an r<strong>und</strong> 337 000 Personen einen individuellen Prämienverbilligungsbeitrag<br />

aus; das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme von r<strong>und</strong> 3%. Die Anzahl der<br />

Begünstigten bei den Zusatzleistungsberechtigten nahm nur leicht zu (um 1,8%), während diejenige im<br />

Bereich der Sozialhilfe sich deutlich verringerte, nämlich um r<strong>und</strong> 11,6%. Insgesamt erhielten r<strong>und</strong><br />

395 000 Personen Leistungen der Prämienverbilligung (d. h. individuelle Prämienverbilligung oder Prä -<br />

mienverbilligung mittels Zusatzleistungen oder Sozialhilfe). Dies entspricht r<strong>und</strong> 30% der Gesamtbevölke -<br />

rung. 60% des Gesamtaufwands für die Prämienverbilligung wurde für individuelle Beiträge verwendet,<br />

während 40% der Mittel für Bezügerinnen <strong>und</strong> Bezüger von Sozialhilfe <strong>und</strong> Zusatzleistungen <strong>und</strong> für<br />

Verlustscheinsübernahmen ausgegeben wurden (im Vorjahr war das entsprechende Verhältnis 56% zu<br />

44%).<br />

Die Beiträge zur individuellen Prämienverbilligung wurden im Berichtsjahr für alle Erwachsenen<br />

um Fr. 96 bis Fr. 144 erhöht. Für Kinder <strong>und</strong> junge Erwachsene in Ausbildung blieben sie hingegen unverändert.<br />

Mit den ausgerichteten Beiträgen konnten die Kinderprämien wegen deren geringen Teuerung<br />

auch ohne Erhöhung um die gesetzlich vorgeschriebenen 85% verbilligt werden. Die Prämien von jungen<br />

Erwachsenen in Ausbildung wurden gemäss dem b<strong>und</strong>esgesetzlichen Auftrag (Art. 65 Abs. 1bis KVG)<br />

um 50% verbilligt.<br />

Laufende Aufgaben<br />

Aufgabe/Kommentar<br />

A1 Der <strong>Kanton</strong> richtet gestützt auf das Krankenversicherungsgesetz (KVG) <strong>und</strong> das Einführungsgesetz zum Kranken -<br />

versicherungsgesetz (EG KVG) Prämienverbilligungen an die obligatorische Krankenversicherung an Personen aus, die in<br />

bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben.<br />

A2 Seit Inkrafttreten von Art. 65 Abs. 1bis KVG sind auch familienpolitische Ziele zu berücksichtigen.<br />

Entwicklungsschwerpunkte<br />

Entwicklungsschwerpunkt/Kommentar bis<br />

E1 Optimierung des Prämienverbilligungssytems<br />

Planmässig<br />

Die neuen technischen Möglichkeiten durch die kantonale Zentralisierung aller Steuerdaten<br />

erlauben eine differenziertere Analyse der Wirtschaftskraft der Leistungsempfänger,<br />

was eine effizientere Unterstützungspolitik ermöglicht. Aufgr<strong>und</strong> des sich noch im Aufbau<br />

befindenden zentralen Steuerregisters dürfte sich die Umsetzung des Projekts aber verzögern. 2011<br />

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