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Geschäftsbericht und Rechnung 2008 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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3300 Migrationsamt<br />

Hauptereignisse<br />

Am 1. Januar trat das neue Ausländergesetz (AuG) in Kraft <strong>und</strong> löste das B<strong>und</strong>esgesetz über Aufenthalt<br />

<strong>und</strong> Niederlassung der Ausländer (ANAG) von 1931 ab. Das neue Gesetz samt zugehörigen Verordnungen<br />

enthält gegenüber den alten Rechtserlassen detailliertere Bestimmungen. Teils wurde die bisher von<br />

der Rechtsprechung entwickelte Praxis ins gesetzte Recht übernommen, teils wurden neue Regelungstat<br />

bestände aufgenommen. Dies führte zu einer besseren Transparenz für die Rechtsbetroffenen. Der<br />

neue Erlass brachte erhebliche Umsetzungsarbeiten mit sich. Da die erforderlichen B<strong>und</strong>esweisungen bis<br />

Ende des Berichtsjahrs nicht vorlagen, musste die entsprechende kantonale Praxis entwickelt werden.<br />

Am 3. März wurden die bisher bestehenden ausländerrechtlichen Register (Zentrales Ausländerregister<br />

[ZAR] <strong>und</strong> Automatisiertes Personenregister [Auper]) durch das neue Zentrale Migrationsinformationssystem<br />

(ZEMIS) abgelöst. Das gegenüber den alten Systemen erheblich langsamere System<br />

führte (<strong>und</strong> führt immer noch) zu einer längeren Bearbeitungszeit für die einzelnen Geschäfte.<br />

Am 12. Dezember sind die Abkommen von Schengen <strong>und</strong> Dublin für die Schweiz operationell<br />

geworden. Gestützt darauf muss für Staatsangehörige eines Nicht-EU-/EFTA-Staats ein neuer Ausweis<br />

in Kreditkartenformat hergestellt werden, was die Einrichtung neuer Verfahrensabläufe im Bewilligungsverfahren<br />

erforderlich machte. In diese Abläufe sind die Gemeinden (Einwohnerkontrollen) stärker<br />

als bisher einbezogen. Sie leisten eine wesentliche Vorarbeit für die reibungslose Herstellung des Ausländerausweises.<br />

Produziert wird der Ausweis nicht mehr im Migrationsamt, sondern von der Firma Trüb<br />

in Aarau (wie die Identitätskarte für Schweizer).<br />

Das Inkrafttreten von «Schengen» hat weiter zur Folge, dass bei der Bearbeitung von Aufenthaltsgesuchen<br />

sowie Gesuchen um Erteilung eines Rückreisevisums jeweils zu prüfen ist, ob gegen die<br />

gesuchstellende Person in einem anderen Schengen-Staat ausländerrechtliche Massnahmen bestehen<br />

oder nicht. Dies kann sich je nach Ursache der fremdenrechtlichen Massnahme des anderen Staats auf<br />

den Entscheid über das zu beurteilende Gesuch auswirken.<br />

Die Mitgliedschaft beim Abkommen von «Dublin» bewirkt, dass bei Asylgesuchen in der Schweiz<br />

festgestellt werden kann, ob die gesuchstellende Person bereits in einem andern Mitgliedstaat in ein<br />

Asylverfahren involviert ist. Im positiven Fall kann diese Person in den fraglichen Staat überstellt werden.<br />

Die permanente Zunahme des Ausländerbestands, namentlich von Angehörigen von EU-/EFTA-<br />

Staaten, führte zu einem markanten Anstieg der Bewilligungsgeschäfte, welcher nicht nur die Bewilligungsabteilungen,<br />

sondern auch den Publikumsverkehr (Schalter <strong>und</strong> Auskunftsstelle) sowie den rückwärtigen<br />

Dienst stark belastete <strong>und</strong> sich auf die Verfahrensdauer auswirkte.<br />

Zur besseren Bewältigung des mit den verschiedenen Änderungen einhergehenden Mehraufwands<br />

wurde auf 1. Januar des Berichtsjahrs das Bewilligungsverfahren neu organisiert <strong>und</strong> je eine Abteilung<br />

Einreise/Freizügigskeitabkommen (FZA) <strong>und</strong> Aufenthalt/Ausländergesetz (AuG) gebildet sowie ein<br />

Spezialteam für die Bearbeitung einfacherer Bewilligungsgeschäfte geschaffen.<br />

S i c h e r h e i t s d i r e k t i o n<br />

Leistungsgruppen<br />

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