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Geschäftsbericht und Rechnung 2008 - Regierungsrat - Kanton Zürich

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P a r l a m e n t a r i s c h e V o r s t ö s s e u n d I n i t i a t i v e n<br />

Direktion der Justiz <strong>und</strong> des Innern<br />

232/2007 Reform des Finanzausgleichs<br />

7. Januar <strong>2008</strong> (Behördeninitiative Grosser Gemeinderat Stadt Winterthur). Dem <strong>Kanton</strong>srat wird eine<br />

Behördeninitiative eingereicht, mit welcher der <strong>Regierungsrat</strong> aufgefordert wird, das Finanzausgleichsgesetz<br />

so rasch wie möglich einer Reform zu unterziehen mit folgenden Zielen:<br />

– Ersatz des volatilen, unberechenbaren Steuerkraftausgleichs durch einen besser planbaren Ressourcenausgleich;<br />

– Ersatz des Steuerfussausgleichs durch ein Instrument, das nicht der Bedingung der Erhebung des<br />

Maximalsteuerfusses unterliegt <strong>und</strong> den Bezügergemeinden die Reservebildung ermöglicht;<br />

– Einführung eines Lastenausgleichs für Winterthur.<br />

Bericht <strong>und</strong> Antrag sind in Vorbereitung.<br />

287/2007 Schaffung von Rechtsgr<strong>und</strong>lagen für den ausserprozessualen Zeugenschutz<br />

28. Januar <strong>2008</strong> (Motion Silvia Steiner, <strong>Zürich</strong>, Thomas Vogel, IlInau-Effretikon, <strong>und</strong> Peter Reinhard,<br />

Kloten). Der <strong>Regierungsrat</strong> wird eingeladen, gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen zu schaffen, die einen ausser -<br />

prozessualen Zeugenschutz gewährleisten.<br />

Prüfung (Überweisung als Postulat)<br />

3/<strong>2008</strong> Beschleunigungsgebot im Jugendstrafverfahren<br />

28. April <strong>2008</strong> (Motion Martin Naef, <strong>Zürich</strong>, <strong>und</strong> Andrea Sprecher, <strong>Zürich</strong>). Der <strong>Regierungsrat</strong> wird eingeladen,<br />

gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen zur praktischen Umsetzung des Beschleunigungsgebots im Jugendstrafverfahren<br />

auszuarbeiten <strong>und</strong> dem <strong>Kanton</strong>srat vorzulegen. Insbesondere sind Richtzeiten für die<br />

angemessene durchschnittliche Dauer von Jugendstrafverfahren auszuarbeiten. Die Einhaltung der<br />

Richtzeiten im Jugendstrafverfahren ist periodisch über die Gesamtzahl der im <strong>Kanton</strong> <strong>Zürich</strong> abgeschlossenen<br />

Verfahren zu überprüfen. Sofern eine nachhaltige Überschreitung der durchschnittlichen<br />

Verfahrensdauer festgestellt wird, sind die entsprechenden personellen <strong>und</strong> organisatorischen Mass -<br />

nahmen zu ergreifen bzw. dem <strong>Kanton</strong>srat vorzuschlagen, die notwendig sind, um die durchschnittliche<br />

Verfahrensdauer ohne Einbusse der Verfahrensqualität nachhaltig unter die Richtdauer zu senken.<br />

Prüfung (Überweisung als Postulat)<br />

7/<strong>2008</strong> Schaffung von Instrumentarien für die Früherkennung von potentiell gefährlichen Tätern<br />

28. April <strong>2008</strong> (Postulat Silvia Steiner, <strong>Zürich</strong>, Corinne Thomet-Bürki, Kloten, <strong>und</strong> Thomas Kappeler,<br />

<strong>Zürich</strong>). Der <strong>Regierungsrat</strong> wird ersucht, die Einführung von Instrumentarien zu prüfen, die eine Früh -<br />

erkennung von potentiell gefährlichen Tätern ermöglichen.<br />

Prüfung<br />

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