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Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz - Pro Asyl

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- 371 -<br />

Bestätigung über die Berechtigung zur Teilnahme am<br />

Integrationskurs<br />

gemäß § 44 AufenthG<br />

Kennziffer (Ausländerbehörde-Kennzahl – lfd. Nummer des Vorgangs – Jahreszahl)<br />

Name<br />

Herr Frau<br />

Straße / Hausnummer Postleitzahl Ort<br />

Anlage 2<br />

(zu Nr. 44.3.3.2)<br />

Vorname Geburtsdatum<br />

ist gemäß § 4 Abs. 1 Integrationskursverordnung zur einmaligen Teilnahme berechtigt.<br />

Es besteht eine Teilnahmeverpflichtung gemäß<br />

§ 44 a Abs. 1 Nr. 1 AufenthG (Verpflichtung von Personen mit gesetzlichem Teilnahmeanspruch)<br />

o d e r<br />

§ 44 a Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (Verpflichtung im Rahmen verfügbarer Kursplätze)<br />

Es ist ein Sprachtest durchgeführt worden (Anlage: Testergebnis).<br />

Die Teilnahmeberechtigung ist gültig bis<br />

Die Bestätigung wurde am von der Ausländerbehörde ausgestellt.<br />

Unterschrift, Dienstsiegel<br />

Vorläufige Niedersächsische Verwaltungsvorschrift <strong>zum</strong> <strong>Aufenthaltsgesetz</strong> vom 31. März 2005

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