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Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz - Pro Asyl

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- 373 -<br />

Ausländerbehörde Ort, Datum<br />

Tel.: / Fax<br />

Az.:<br />

Aktenzeichen:<br />

Name:<br />

Vorname:<br />

Geburtsdatum:<br />

Geburtsort:<br />

Staatsangehörigkeit:<br />

Straße:<br />

Wohnort:<br />

Ausländerbehördliche Bescheinigung<br />

gem. § 51 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AufenthG<br />

Vorläufige Niedersächsische Verwaltungsvorschrift <strong>zum</strong> <strong>Aufenthaltsgesetz</strong> vom 31. März 2005<br />

Anlage 4<br />

(zu Nr. 51.2.1)<br />

Die / der o.G. ist im Besitz einer Niederlassungserlaubnis, die gem. § 51 Abs. 2 AufenthG<br />

auch im Falle einer nicht nur vorübergehenden Ausreise nicht erlischt und zur jederzeitigen<br />

Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland berechtigt, wenn folgende weitere Voraussetzungen<br />

erfüllt sind:<br />

Es besteht eine eheliche Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen<br />

Es besteht eine eheliche Lebensgemeinschaft<br />

mit (Name, Vorname, Geb.Dat.)<br />

Der Lebensunterhalt ist gesichert<br />

Unterschrift, Dienstsiegel

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