29.10.2013 Aufrufe

Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz - Pro Asyl

Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz - Pro Asyl

Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz - Pro Asyl

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 9 -<br />

Diplomaten und andere bevorrechtigte Personen, siehe Nummer 1.2.2.2). Die<br />

Befreiung bedeutet eine Privilegierung und keine Schlechterstellung gegenüber<br />

anderen Ausländern. Das bedeutet, dass ein Aufenthaltstitel erteilt werden<br />

kann, wenn der Aufenthalt auch anderen Zwecken dient (etwa familiäre Gründe<br />

bei Ehe mit Inhaber einer Niederlassungserlaubnis).<br />

2 Zu § 2 Begriffsbestimmungen<br />

2.0 Die in § 2 enthaltenen Begriffsbestimmungen gelten für das gesamte <strong>Aufenthaltsgesetz</strong><br />

und die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen.<br />

2.1 Begriff des Ausländers<br />

2.1.1 Ausländer ist jede natürliche Person, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit<br />

besitzt noch als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit<br />

oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches<br />

nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Deutsche<br />

ohne deutsche Staatsangehörigkeit) oder diesen Status durch Abstammung<br />

oder – bis 31. März 1953 – durch Eheschließung erworben hat.<br />

2.1.2 Sonstige deutsche Volkszugehörige sind Ausländer. Besitzen sie einen Aufnahmebescheid,<br />

ggf. eine Übernahmegenehmigung, und einen Registrierschein,<br />

werden sie nach einer Einreise, die der ständigen Wohnsitznahme im<br />

Bundesgebiet dient – also nicht nach einer Einreise zu reinen Besuchsaufenthalten<br />

-, vorläufig als Deutsche behandelt. Ob eine Einreise der ständigen<br />

Wohnsitznahme dient, kann anhand des beantragten und ausgestellten Visums<br />

indiziert werden. Ebenfalls vorläufig als Deutsche behandelt werden Personen,<br />

die als Ehegatten oder Abkömmlinge nach § 27 Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz<br />

in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen<br />

wurden und einen Registrierschein erhalten haben, Ehegatten jedoch nur,<br />

wenn die Ehe <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Verlassens der Aussiedlungsgebiete mindestens<br />

drei Jahre bestanden hat. Eine ausländerrechtliche Erfassung findet<br />

nicht statt. Das <strong>Aufenthaltsgesetz</strong> findet Anwendung, sobald der Aufnahmebescheid<br />

zurückgenommen, ein deutscher Personalausweis oder Reisepass eingezogen<br />

werden oder die Vertriebenen- bzw. die Staatsangehörigkeitsbehörde<br />

oder das Bundesverwaltungsamt feststellt, dass sie keine Deutschen i.S.d.<br />

Artikels 116 Abs. 1 GG sind; auf die Unanfechtbarkeit entsprechender Verfügungen<br />

ist grundsätzlich nicht abzustellen.<br />

2.1.3 Deutsche, die zugleich eine oder mehrere fremde Staatsangehörigkeiten besitzen,<br />

sind keine Ausländer i.S.d. Ausländergesetzes (inländische Mehrstaater).<br />

Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde;<br />

bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft<br />

sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies im Rahmen seiner<br />

Mitwirkungspflicht (§ 82 Abs. 1) nachzuweisen (z.B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).<br />

2.1.4 Ist ein Ausländer eingebürgert worden, wird sein Aufenthaltstitel gegenstandslos.<br />

Die Staatsangehörigkeitsbehörde wird einen vorhandenen Aufenthaltstitel<br />

„ungültig“ stempeln und die zuständige Ausländerbehörde unterrichten. Diese<br />

veranlasst die Löschung der Daten im AZR (§ 36 Abs. 2 und 3 AZRG). Bei<br />

Mehrstaatern kann zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei Reisen in den<br />

Herkunftsstaat im ausländischen Pass oder Passersatz der Stempelaufdruck<br />

angebracht werden:<br />

Vorläufige Niedersächsische Verwaltungsvorschrift <strong>zum</strong> <strong>Aufenthaltsgesetz</strong> vom 31. März 2005

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!