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Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz - Pro Asyl

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- 380 -<br />

Absender: Ort, Datum<br />

An<br />

(Ausländerbehörde)<br />

Ärztliche Bescheinigung<br />

Vorläufige Niedersächsische Verwaltungsvorschrift <strong>zum</strong> <strong>Aufenthaltsgesetz</strong> vom 31. März 2005<br />

Anlage 9<br />

(zu Nr. 82.4.1)<br />

(Name, Vorname, Geb.Datum, Az. der Ausländerbehörde<br />

ist<br />

reisefähig<br />

reisefähig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: (z.B. Fortführung einer<br />

erforderlichen Therapie während des Fluges, ärztliche, pflegerische, allgemeine<br />

Begleitung, Patientenkabine, Sicherheitsbegleitung bei Eigen-<br />

oder Fremdgefährdung)<br />

nicht reisefähig bis voraussichtlich……………………………………………...<br />

wegen (genaue Beschreibung der medizinischen Befunde, Diagnose, erforderliche<br />

konkrete Behandlungsmaßnahmen)<br />

Sonstige zu beachtende Besonderheiten<br />

Unterschrift

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