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Claudia Pöhlmann, Nicole Haag und Petra Stanat<br />

angenommen werden können (Stanat & Christensen, 2006; Walter & Taskinen,<br />

2007): 2<br />

• Schülerinnen und Schüler ohne Zuwanderungshintergrund: beide Eltern sind<br />

in Deutschland geboren;<br />

• Schülerinnen und Schüler mit einem im Ausland geborenen Elternteil: ein<br />

Elternteil ist in Deutschland, der andere Elternteil ist im Ausland geboren;<br />

• Schülerinnen und Schüler der zweiten Zuwanderungsgeneration: beide<br />

Elternteile sind im Ausland geboren, die Schülerin oder der Schüler selbst ist<br />

in Deutschland geboren;<br />

• Schülerinnen und Schüler der ersten Zuwanderungsgeneration: sowohl beide<br />

Elternteile als auch die Schülerin oder der Schüler selbst sind im Ausland<br />

geboren.<br />

Zusätzlich zum Zuwanderungsstatus wurden die Schülerinnen und Schüler im<br />

vorliegenden Ländervergleich anhand des Geburtslands ihrer Eltern einer von insgesamt<br />

fünf Herkunftsgruppen zugeordnet (vgl. Walter, 2008). Die Zuordnungen<br />

beziehen sich auf Familien, in denen entweder beide Eltern im Ausland geboren<br />

sind oder ein Elternteil im Ausland und der andere Elternteil in Deutschland geboren<br />

ist. Die Herkunftsgruppen sind wie folgt definiert:<br />

• Türkei: mindestens ein Elternteil ist in der Türkei geboren;<br />

• ehemalige Sowjetunion: mindestens ein Elternteil ist in Russland oder in<br />

einer anderen ehemaligen Sowjetrepublik geboren;<br />

• Polen: mindestens ein Elternteil ist in Polen geboren;<br />

• ehemaliges Jugoslawien: mindestens ein Elternteil ist in Bosnien und<br />

Herzegowina, dem Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien oder<br />

Slowenien geboren;<br />

• anderes Land: mindestens ein Elternteil ist in einem hier nicht genannten<br />

Land geboren oder die Eltern sind in zwei unterschiedlichen Ländern im<br />

Ausland geboren.<br />

Im Ländervergleich 2012 wurde sowohl für den Zuwanderungsstatus als auch<br />

für die Herkunftsgruppen jeweils eine zusätzliche Gruppe gebildet, die als<br />

„nicht zuzuordnen“ bezeichnet wird. Ihr werden alle Schülerinnen und Schüler<br />

zugerechnet, für die nicht alle notwendigen Angaben zur Bestimmung des<br />

Zuwanderungshintergrundes vorlagen. Diese Gruppe von nicht zuzuordnenden<br />

Schülerinnen und Schülern wird im folgenden Abschnitt genauer charakterisiert.<br />

Teilweise ist ihr Anteil so groß, dass die Ergebnisse der zuwanderungsbezogenen<br />

Analysen mit erheblicher Unsicherheit behaftet sind.<br />

2 Die Teilstichprobe der Schülerinnen und Schüler der dritten Generation (Großeltern sind<br />

im Ausland geboren, beide Elternteile sowie die Schülerin oder der Schüler sind jedoch in<br />

Deutschland geboren) ist zu klein, um separat analysiert zu werden. Wie auch in anderen<br />

Schulleistungsstudien (z. B. Haag et al., 2012; Stanat et al., 2010) wurden sie der Gruppe<br />

der Schülerinnen und Schüler ohne Zuwanderungshintergrund zugeordnet.

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