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80 Jürgen Mayer, Nicole Wellnitz, Nicola Klebba und Nele Kampa<br />

können sie Informationen aus gegenständlichen Modellen mit dem Original vergleichen<br />

und den Zweck und die Grenzen von abstrakten Modellen (z. B. DNA)<br />

mit Hilfe vorgegebener Antwort alternativen identifizieren.<br />

Kompetenzstufe III (Punktwerte von 505 bis 614)<br />

Schülerinnen und Schüler auf der Kompetenzstufe III (Regelstandard) erreichen<br />

im Bereich Erkenntnisgewinnung Kompetenzen, die das Erreichen der<br />

Bildungsstandards Biologie kennzeichnen. Sie besitzen die Fähigkeit, verschiedene<br />

biologische Erkenntnismethoden, nämlich Beobachtung, Vergleich<br />

und Experiment, anzuwenden und das Vorgehen zu begründen. Im Rahmen einer<br />

naturwissenschaftlichen Untersuchung formulieren die Schülerinnen und<br />

Schüler biologische Fragestellungen, die mit einer Untersuchung (Beobachtung,<br />

Experiment, Vergleich) beantwortet werden können. Biologische Fragestellungen<br />

können auch durch die Ableitung passender Hypothesen konkretisiert werden.<br />

Zudem sind die Schülerinnen und Schüler in der Lage, Hypothesen aus einem<br />

beschriebenen Untersuchungsplan (Beobachtung, Experiment, Vergleich) abzuleiten.<br />

Die Eignung eines Untersuchungsplans, insbesondere die Berücksichtigung<br />

von Kontrollvariablen beim Experiment oder die Blindprobe beim Beobachten,<br />

kann begründet werden (siehe Aufgabe „Wespennest“ in Abbildung 3.8). Aus<br />

den Ergebnissen einer Untersuchung mit mehreren Merkmalen, Kriterien oder<br />

Variablen werden selbstständig Schlussfolgerungen formuliert. Charakteristika der<br />

naturwissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung können auf dieser Stufe erstmalig<br />

selbstständig formuliert werden (z. B. das hypothesenprüfende Vorgehen). Bei<br />

der Anwendung von Modellen im Erkenntnisprozess können Informationen aus<br />

komplexen und abstrakten Modellen (z. B. Nahrungskette) mit dem Original<br />

verglichen und die Aussagekraft von Modellen zweckbezogen beurteilt werden.<br />

Kompetenzstufe IV (Punktwerte von 615 bis 724)<br />

Schülerinnen und Schüler auf der Kompetenzstufe IV (Regelstandard plus) bewältigen<br />

Anforderungen, die über dem Regelstandard liegen. Die Kompetenzstufe IV<br />

wird von Schülerinnen und Schülern erreicht, die über die Stufen I bis III<br />

hinaus verschiedene Methoden naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinnung<br />

(Beobachtung, Vergleich, Experiment) in komplexen fachlichen und wissenschaftsmethodischen<br />

Zusammenhängen erklären und prüfen können. Auf dieser<br />

Kompetenzstufe können Schülerinnen und Schüler biologische Fragestellungen<br />

zu einer Untersuchung präzise formulieren, das heißt, sie berücksichtigen die<br />

für eine Untersuchung relevanten Merkmale, Kriterien oder Variablen in den<br />

Fragestellungen. Zudem ist es ihnen möglich, passende Hypothesen, die komplexen<br />

Untersuchungsdesigns zugrunde liegen, selbstständig zu formulieren.<br />

Naturwissenschaftliche Untersuchungen (Beobachtung, Experiment, Vergleich)<br />

können zudem zur Beantwortung einer biologischen Fragestellung oder zur<br />

Über prüfung einer Hypothese selbstständig geplant werden. Außerdem sind die<br />

Schülerinnen und Schüler in der Lage, Ergebnisse einer Untersuchung auf einen<br />

neuen Sachverhalt anzuwenden (siehe Aufgabe „Versuche mit Wasserflöhen“ in<br />

Abbildung 3.9). Die Schülerinnen und Schüler können die naturwissenschaftliche<br />

Erkenntnisgewinnung reflektieren, indem sie entsprechende Charakteristika (z. B.<br />

Methodenvielfalt, Quellenkritik) auf abstrakter Ebene formulieren. Der Umgang<br />

mit Modellen hat auf dieser Stufe ein aktives und reflexives Element. Modelle<br />

können zur Erklärung biologischer Phänomene angewendet und hinsichtlich ihres<br />

Zwecks und ihrer Aussagekraft geprüft werden.

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