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58 Hans Anand Pant, Katrin Böhme und Olaf Köller<br />

Weiterhin ist zu betonen, dass sich die Festlegung von Kompetenzstufen<br />

letztlich nie ausschließlich auf empirische Ergebnisse und fachdidaktische<br />

Erwägungen stützen kann. Stets spielen auch bildungspolitische, normative und<br />

andere inhaltlich-sachliche Erwägungen eine Rolle. Camilli, Cizek und Lugg<br />

(2001, S. 455) formulieren pointiert: „Standard setting is less a scientific enterprise<br />

than a systematic and practical activity strongly influenced by social and<br />

policy perspectives“. Die Stufen werden also nicht als etwas mit den Daten bereits<br />

Gegebenes „gefunden“, sondern als etwas auf Grundlage der Daten zu<br />

Konstruierendes und mit politischen Vertretern Ausgehandeltes verstanden<br />

(vgl. auch AERA, APA & NCME, 1999; Cizek, 2001). Unabhängig von der<br />

Art des Vorgehens ist es wichtig, treffende Bezeichnungen und Beschreibungen<br />

für die Stufen zu wählen, sodass nachvollziehbar wird, über welche konkreten<br />

Kompetenzen Schülerinnen und Schüler auf den jeweiligen Stufen verfügen.<br />

3.1.4 Die Verknüpfung von Kompetenzstufen mit normativen<br />

Erwartungen<br />

Bei Bildungsstandards handelt es sich um normativ gesetzte Kompetenzerwartungen.<br />

Abweichend von den Empfehlungen der sogenannten Klieme-<br />

Expertise zur Entwicklung nationaler Bildungsstandards (Klieme et al., 2007) hat<br />

die KMK in ihren Beschlüssen keine Mindeststandards, sondern Regelstandards<br />

definiert (Klieme et al., 2007, S. 138). Die Bildungsstandards legen also Kompetenz<br />

erwartungen fest, die Schülerinnen und Schüler zum Ende der Sekundarstufe<br />

I im Durchschnitt erfüllen sollten.<br />

Entsprechend war bei der Erarbeitung der Kompetenzstufenmodelle unter<br />

anderem festzulegen, ab welchem Niveau die Vorgaben des Regelstandards<br />

erfüllt werden. Darüber hinaus sollte ein Kompetenzstufenmodell im Sinne<br />

der von Klieme et al. (2007) eingeforderten Differenzierung verschiedene<br />

Niveaus definieren, um auch Mindest- und Optimalstandards zu bestimmen. Da<br />

Regelstandards ein mittleres Erwartungsniveau beschreiben, wurden für jedes abschlussbezogene<br />

Kompetenzstufenmodell der Sekundarstufe I fünf Kompetenzniveaus<br />

abgegrenzt, wobei das mittlere Niveau als Regelstandard festgelegt<br />

wurde. 3 Im Sinne dieser Differenzierung wurden die folgenden inhaltlichen<br />

Definitionen vorgenommen (vgl. Köller, 2010):<br />

• Mindeststandards beziehen sich auf ein definiertes Minimum an Kompetenzen,<br />

das alle Schülerinnen und Schüler bis zu einem bestimmten Bildungsabschnitt<br />

erreicht haben sollten. Dieses unterschreitet die in den Publikationen<br />

der KMK festgelegten Kompetenzerwartungen der Regel standards.<br />

• Regelstandards beziehen sich auf Kompetenzen, die im Durchschnitt von den<br />

Schülerinnen und Schülern bis zu einem bestimmten Bildungsabschnitt er-<br />

3 Im Fach Mathematik wurden die beiden jeweils 5-stufigen Kompetenzstufenmodelle für<br />

den Hauptschulabschluss beziehungsweise den Mittleren Schulabschluss später zu einem<br />

integrierten 6-stufigen Kompetenzstufenmodell zusammengefasst, wobei das unterste<br />

Kompetenzniveau I in die Stufen I.a und I.b differenziert wurde (vgl. Abschnitt 3.2).<br />

Die Mindeststandards, Regelstandards, Regelstandards plus und Optimalstandards (s. u.)<br />

für die HSA- und MSA-Population sind dabei jeweils um eine Stufe versetzt. So haben<br />

z. B. Schülerinnen und Schüler aus Bildungsgängen, die zum Hauptschulabschluss führen,<br />

auf Stufe I.b den Regelstandard erreicht; Schülerinnen und Schüler, die mindestens einen<br />

Mittleren Schulabschluss anstreben, erst auf Stufe II usw. Das Kompetenzniveau I.a kennzeichnet<br />

Leistungen, die die Anforderungen der Mindeststandards sowohl für HSA- als<br />

auch MSA-Schülerinnen und -Schüler noch unterschreiten. Für diese Stufe wurde keine<br />

eigene Bezeichnung eingeführt.

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